Wer unter regelmäßigen epileptischen Anfällen leidet, gilt grundsätzlich nicht als fahrtauglich und bekommt keinen Führerschein.

Hamburg. Alexander S., gegen den derzeit wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in vier Fällen ermittelt wird, ist bislang nicht von der Polizei vernommen worden. Nach dem Unfall war der 38-Jährige kurz befragt worden, kam dann aber wieder auf freien Fuß. Man habe ihn telefonisch nicht wieder erreichen können, hieß es aus Polizeikreisen. Der Unfallfahrer werde jetzt schriftlich vorgeladen.

Ein Drogenschnelltest hatte ergeben, dass der Immobilienkaufmann unter Marihuana-Einfluss auf die Kreuzung in Eppendorf raste. Dass der Eppendorfer Unfallfahrer Alexander S. Marihuana nahm, um mögliche Epilepsie-Anfälle zu unterdrücken, ist aber unwahrscheinlich. "Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass Marihuana bei Epileptikern anfallsmildernd wirkt", sagt Stefan Stodieck, Leiter des Epilepsiezentrums Hamburg im Krankenhaus Alsterdorf. Die Auswirkungen auf Epilepsie hingen stark von dem genauen Wirkstoff der Droge wie auch von dem einzelnen Patienten ab, sagt der Experte. Mittel mit dem Wirkstoff THC zur Epilepsie-Milderung gebe es nicht.

Wer unter regelmäßigen epileptischen Anfällen leidet, gilt grundsätzlich nicht als fahrtauglich und bekommt keinen Führerschein. Ein ärztliches Gutachten kann allerdings Fahrtüchtigkeit bescheinigen - wenn der Fahrer ein Jahr keinen Anfall hatte.

Bei den meisten Epileptikern komme, so Stodieck, die Erkrankung erst zum Vorschein, wenn sie schon länger ihren Führerschein haben - und da gilt in Deutschland die ärztliche Schweigepflicht. Die Behörde weiß also in der Regel gar nicht von Epileptikern im Straßenverkehr. Zusätzlich sei es, so Stodieck, auch möglich, dass nach mehreren Jahren ohne Anfall plötzlich wieder einer auftreten kann.