Kartellamt verhängt hohes Bußgeld gegen Carlsberg. Zusammen mit den bereits im Januar verkündeten Strafen gegen andere Brauereien addiert sich die Summe damit auf den Wert von fast 340 Millionen Euro.

Hamburg. Es ist eine der höchsten Strafen in der Geschichte des Bundeskartellamts: Die Wettbewerbsbehörde hat wegen verbotener Preisabsprachen auf dem Biermarkt Rekordbußgelder in Höhe von 231,2 Millionen Euro verhängt. Zusammen mit den bereits im Januar verkündeten Strafen gegen andere Brauereien addiert sich die Summe damit auf den Wert von fast 340 Millionen Euro.

Betroffen ist neben der Radeberger-Gruppe (Jever) und mehreren kleinen Brauereien auch die Muttergesellschaft der Hamburger Holsten-Brauerei, die Carlsberg-Gruppe. Wie die Deutschlandgesellschaft des dänischen Konzerns am Mittwoch in Hamburg selbst mitteilte, fordert die Behörde allein von Carlsberg 62 Millionen Euro.

„Wir bestreiten die Vorwürfe mit Nachdruck und stimmen mit der Entscheidung des Bundeskartellamts nicht überein, weshalb wir gegen den Bußgeldbescheid beim hierfür zuständigen Gericht Einspruch einlegen“, sagte Unternehmenssprecherin Linda Boos dem Abendblatt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens rechne man sich gute Chancen aus, die Strafe noch abwenden zu können. Auch Radeberger will gegen den Beschluss juristisch vorgehen.

Nach den Ermittlungen der Wettbewerbshüter hat die Branche bei persönlichen und telefonischen Kontakten Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbier abgesprochen. Mitte Januar hatte das Bonner Amt deshalb Bußgelder in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegen Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die westfälische Privatbrauerei Barre verhängt. Ein weiteres Verfahren gegen Kölsch-Brauereien wegen lokaler Preisabsprachen wurde hingegen aus Ermessensgründen eingestellt.

Insgesamt seien nun Bußgelder gegen elf Unternehmen, den Verband und persönlich Verantwortliche in Höhe von 338 Millionen Euro verhängt worden, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Bei einem Gesamtumsatz der Branche mehr als sieben Milliarden Euro seien diese hohen Summen „angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen“.

Die Bierbranche steht unter starkem Konkurrenzdruck und hat vielfach Probleme, Preiserhöhungen am Markt durchzusetzen. 2008 hat sie deshalb laut Kartellamt beim Flaschenbier eine Preiserhöhung für den Kasten Bier um einen Euro widerrechtlich abgesprochen. Für Fassbier gab es nach den Ermittlungen Absprachen über Preiserhöhungen 2006 und 2008 von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter (100 Liter). Ausgelöst worden war das Verfahren durch Informationen des ebenfalls am Kartell beteiligten Beck’s-Herstellers Anheuser-Busch InBev, der als Kronzeuge ohne Geldbuße davonkommt.

Die auf Ernährung spezialisierte Verbraucherschützerin Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg bezifferte den Schaden allein durch die Absprachen über das Flaschenbier in einem Jahr – grob geschätzt – auf über 400 Millionen Euro. Dass nach dem Schlag der Kartellwächter die Bierpreise sinken, ist nach Expertenansicht aber nicht zu erwarten. Der deutsche Biermarkt ist seit Jahren von Absatzrückgängen und erheblichen Überkapazitäten geprägt. 2012 sank der Absatz laut Statistischem Bundesamt mit rund 96,5 Millionen Hektolitern auf die niedrigste Menge seit der Wiedervereinigung.