Das Bündnis “Faires Wahlrecht – jede Stimme zählt“, das gegen die Dreiprozenthürde ist, sammelt bereits Unterschriften für eine direkte Befragung des Volkes.

Hamburg. Ein Rechtsstreit mit möglicherweise weitreichenden Folgen geht in die entscheidende Phase: Der Senat will vom Hamburgischen Verfassungsgericht überprüfen lassen, ob ein Referendum zur von der Bürgerschaft beschlossenen Wiedereinführung der Dreiprozenthürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen rechtmäßig ist. Das Bündnis „Faires Wahlrecht – jede Stimme zählt“, das gegen die Dreiprozenthürde ist, sammelt bereits Unterschriften für ein solches Referendum – also eine direkte Befragung des Volkes – und hat seine Rechtsposition nun in einer Stellungnahme beim Verfassungsgericht erläutert.

„Wir hoffen auf eine schnelle Entscheidung, damit wir Rechtsklarheit bekommen“, sagte Initiativensprecher Manfred Brandt. Außer dem Verein Mehr Demokratie gehören dem Bündnis „Faires Wahlrecht“ unter anderem FDP und Linke an. Die Bürgerschaft hatte die Dreiprozenthürde mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen in die Verfassung geschrieben, obwohl das Verfassungsgericht zuvor die Sperrklausel als nicht verfassungsgemäß aufgehoben hatte. Nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen sind Referenden nur bei Änderungen von vom Volk beschlossenen Gesetzen und beim einfachen Wahlgesetz möglich.