Der Landsverband „Mehr Demokratie“ ist gegen die Sperrklausel. Er appelliert an die Vernunft der Bürgerschaftsfraktionen, die sich für eine Verfassungsänderung einsetzen

Hamburg Der Hamburger Landesverband Mehr Demokratie übt scharfe Kritik an der Wiedereinführung der Dreiprozenthürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen. Während die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU und Grünen die Sperrklausel in der Hamburgischen Verfassung verankern wollen und einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einbringen werden, haben die Vertreter von Mehr Demokratie nun Widerstand angekündigt. „Ein Weg wäre das fakultative Referendum, bei dem die Bürger per Volksentscheid darüber abstimmen könnten“, sagt Manfred Brandt vom Mehr-Demokratie-Landesvorstand.

„Der Beschluss, die Sperrklausel wieder einzuführen, ist ein Affront gegen das Hamburgische Verfassungsgericht“, kritisiert Brandt. Das Hamburgische Verfassungsgericht habe unmissverständlich festgestellt, dass die Dreiprozenthürde die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtige und zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen führe. „Deshalb appellieren wir nun an die Vernunft der Parteien.“

Zum Hintergrund: Anfang 2013 hatte das Hamburgischen Verfassungsgericht die erst 2009 eingeführte Dreiprozentklausel für verfassungswidrig erklärt. Mit einer Verfassungsänderung will eine Mehrheit der Bürgerschaftsabgeordneten dem nun entgegenwirken. Die SPD argumentiert damit, Parlamente vor Zersplitterung schützen zu wollen. Der Wegfall der Sperrklausel birgt laut Sozialdemokraten die Gefahr, dass die Bezirksversammlungen als Spielwiese von einigen gewählten Vertretern missbraucht würden.

Der Verein Mehr Demokratie hält diese Sichtweise jedoch für politisch unklug. „Ich kann verstehen, dass sie nicht neben Vertretern von rechtsextremen Parteien sitzen wollen“, sagt Manfred Brandt. „Aber wenn man versucht, Parteien auszuschließen, mobilisiert man damit auch die Wähler dieser Parteien. Die Vertreter von Mehr Demokratie lassen momentan rechtlich prüfen, welche Möglichkeiten der Beschwerde es beim Hamburgischen Verfassungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht gibt. Brandt plädiert zudem für die Möglichkeit des sogenannten fakultativen Referendums. „Sobald das Gesetz verkündet ist, dauert es drei Monate, bis es in Kraft tritt“, sagt Brandt. Wenn Mehr Demokratie in dieser Zeit rund 30.000 Unterschriften sammele, könne die Gesetzesvorlage auf dem Weg eines fakultativen Referendums in einem Volksentscheid zur Abstimmung gestellt werden.