Senat beschließt Antrag an die Unesco: Speicherstadt, Chilehaus und Kontorhausviertel sollen in die Liste der schützenswerten Kulturgüter aufgenommen werden

Hamburg. Die Weichen wurden schon vor anderthalb Jahrzehnten gestellt, jetzt ist es offiziell: Der Senat hat beschlossen, das Ensemble "Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus" für das Unesco-Weltkulturerbe zu nominieren. Die Kulturbehörde wurde beauftragt, die Antragsunterlagen bis zum 15. Dezember bei der Kultusministerkonferenz vorzulegen, damit sie fristgerecht am 1. Februar 2014 beim Unesco-Welterbezentrum in Paris eingereicht werden können.

"Hamburg ist damit einen Schritt weiter auf dem Weg zu einer anerkannten Kulturerbestätte von Weltrang", sagte am Dienstag Kultursenatorin Barbara Kisseler (parteilos), die der Bewerbung gute Chancen ausrechnet. Aktuell gibt es mit dem Naumburger Dom und der Kulturlandschaft Saale/Unstrut nur einen weiteren Bewerber aus Deutschland. Auch wenn keine direkte Konkurrenz besteht - theoretisch könnten auch beide deutsche Kandidaten aufgenommen werden -, schätzen Insider die Hamburger Chancen sehr viel höher ein. Industriedenkmäler und urbane Ensembles aus dem frühen 20. Jahrhundert sind bisher auf der Welterbe-Liste deutlich unterrepräsentiert. Die Entscheidung wird das Welterbe-Komitee bei seiner jährlich stattfindenden Sitzung im Frühsommer 2015 fällen.

Im Vorfeld der Entscheidung bleibt auch die Unesco nicht untätig: Im Laufe des kommenden Jahres wird eine Expertenkommission nach Hamburg reisen und die potenziellen Welterbestätten inspizieren. Auf dem Prüfstand steht dann der "außergewöhnliche universelle Wert" des nominierten Ensembles, denn das ist das entscheidende Kriterium.

Die im 19. Jahrhundert entstandene Speicherstadt ist der weltgrößte zusammenhängende Lagerhauskomplex, der durch seine architektonische Qualität besticht. Das Kontorhausviertel verfügt über herausragende expressionistische Architektur. Auswirkungen auf Hamburgs Haushalt würde der Welterbetitel nicht haben, denn es handelt sich selbstverständlich um herausragende Gebäude und Ensemble, die ohnehin unter Denkmalschutz stehen und von der Stadt bzw. ihren Eigentümern gepflegt und erhalten werden müssen. Zusätzliche Kosten würden nur durch die Einrichtung eines Welterbeinformationszentrums entstehen, sagte Senatorin Kisseler. "Darauf legen wir großen Wert, denn natürlich ist es außerordentlich wichtig, die Besucher der Stadt und auch die internationale Öffentlichkeit über Hamburgs Welterbestätten angemessen zu informieren."

Grundsätzlich ist die Stadt Hamburg nach dem Unesco-Übereinkommen dazu verpflichtet, ihr Welterbe "unter vollem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfassen, zu schützen und zu erhalten sowie seine Weitergabe an zukünftige Generationen sicherzustellen".