CDU-Klage abgewiesen. Jetzt sollen die Hamburger parallel zur Bundestagswahl über das Milliardenprojekt abstimmen

Hamburg. Dem Volksentscheid über den Rückkauf der Energienetze steht nichts mehr im Weg. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Klage der CDU-Fraktion gegen die Durchführung der Abstimmung einstimmig verworfen. Damit werden die Hamburger am 22. September parallel zur Bundestagswahl vor die Frage gestellt, ob sie für die vollständige Verstaatlichung der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze sind. Dieses Ziel verfolgt die Initiative Unser Hamburg - unser Netz. Sie wird getragen von der Verbraucherzentrale, dem Umweltverband BUND und der evangelischen Kirche.

Auf der anderen Seite stehen außer CDU und FDP, die eine Verstaatlichung grundsätzlich ablehnen, der SPD-Senat sowie die SPD-Fraktion. Sie halten den 25,1-Prozent-Anteil für ausreichend, den die Stadt für 543 Millionen Euro von den Energiekonzernen Vattenfall und E.on erworben hat. Um auch die restlichen 74,9 Prozent in ihren Besitz bringen zu können, müsste die Stadt mindestens weitere 1,5 Milliarden Euro aufbringen. Eine so hohe Ausgabe - der Jahresetat der Stadt beträgt knapp zwölf Milliarden Euro - stelle einen unzulässigen Eingriff in die Haushaltshoheit der Bürgerschaft dar und widerspreche der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse, hatte die CDU argumentiert. Außerdem sei die Vorlage der Initiative unklar formuliert.

Mit diesen inhaltlichen Vorbehalten setzte sich das Verfassungsgericht jedoch gar nicht auseinander, da der Antrag der CDU nicht zulässig sei. Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Initiative müssten vor Durchführung des Volksbegehrens geltend gemacht werden. Diese Frist hatte der damalige CDU-Senat am 20. Januar 2011 infolge des Bruchs der schwarz-grünen Koalition und der anstehenden Neuwahlen jedoch verstreichen lassen. Infolgedessen hatten mehr als 114.000 Hamburger das Begehren unterstützt und damit die Voraussetzung für einen Volksentscheid geschaffen.

"Wir freuen uns über das grüne Licht für den Volksentscheid", sagten die Vertrauenspersonen der Initiative, Manfred Braasch (BUND), Theo Christiansen (Kirche) und Günter Hörmann (Verbraucherzentrale). Die Bürger dürften nun "über diese zentrale Weichenstellung der Energiepolitik" entscheiden. CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich bedauerte das Urteil, "da viele von uns aufgeworfene Fragen nicht geklärt werden konnten". So bleibe offen, ob der irreführende Abstimmungstext mit der Verfassung vereinbar ist und ob die enormen Kosten zu stark in das Budgetrecht des Parlaments eingreifen. Der SPD-Senat teilte mit, er fühle sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Zweifel eher hätten vorgebracht werden müssen.

In einer Umfrage im Auftrag des Abendblatts hatten sich vergangenen Monat 64 Prozent der Befragten für den Rückkauf der Netze ausgesprochen.