Die 17 Jahre alte Schülerin ist bestens integriert und erfährt Unterstützung von allen Seiten. Doch noch immer droht ihr die Abschiebung.

Hamburg. Melania ist nachdenklicher geworden. Die mädchenhafte Unbeschwertheit aus dem März ist dem Ernst des Lebens gewichen. Äußerliches Zeichen: ihr dunkler Nagellack. Der seriöse Anstrich einer jungen Frau, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag steht und in den vergangenen Monaten erwachsen werden musste. Im März, als sie noch grellrote Fingernägel trug, wohnte viel mehr kindliche Zuversicht in ihr. Trotz drohender Abschiebung.

Im März hatte Melania allen Grund, optimistisch auf ein schnelles Ende ihres persönlichen Abschiebe-Albtraums zu hoffen. Die 17-Jährige galt als Paradebeispiel gelungener Integration, die spontanen Hilfsangebote waren groß. Politiker aller Lager forderten ein Bleiberecht. Ihre Mitschüler demonstrierten für sie, und ihre Schule, die Heinrich-Hertz-Schule, reichte eine Petition beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft ein. Alle, so schien es, waren gewillt, ein gutes Ergebnis für Melania zu finden. Für Menschen wie sie gibt es schließlich den Paragrafen 25a des Aufenthaltsgesetzes. Er gesteht integrierten Jugendlichen ein Bleiberecht zu, wenn sie sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Was sollte also schiefgehen für die mustergültig eingegliederte Melania? Zwei Jahre vor ihrem Abitur.

Auch heute spricht wenig gegen ein Bleiberecht. Das geht aus einer internen E-Mail der Ausländerbehörde hervor, die dem Abendblatt vorliegt. Darin wird von einer Ausweisung Melanias explizit abgeraten. Auch Innensenator Michael Neumann (SPD) hat nach Abendblatt-Informationen der SPD-Fraktion zugesichert, dass Melania in Hamburg bleiben kann. Silke Vogt-Deppe (SPD), Vorsitzende des Eingabenausschusses, sagt: "Wir wollen eine politische Lösung herbeiführen, allerdings muss diese juristisch bestehen können." Aller Voraussicht nach wird Melania bleiben können. Die Frage ist nur: wann? Und vor allem: wie?

Elf Monate dauert das Verfahren jetzt schon. Seit der Abschiebeandrohung im Januar lebt Melania in Ungewissheit. Ihr Anker ist die Schule, trotz der Probleme hat sie sich durchgekämpft, wurde versetzt, das Abi ist nach wie vor das Ziel. Die Schreiben vom Gericht, vom Anwalt und von der Ausländerbehörde füllen inzwischen zwei Aktenordner. Einer davon liegt an diesem grauen Novembertag vor Melania. Eine eindeutige Antwort auf ihre Frage "Kann ich bleiben?" ist nicht dabei. Melania Sarkissian, ihre Schwester Anna, 12, und die alleinerziehende Mutter Armine befinden sich weiter in der Schwebe. Dass sie schon 13 Jahre in Hamburg leben und gut integriert sind? Spielt keine Rolle. Melania hat faktisch kein Bleiberecht. Sie hat keinen Pass. Sie ist seit elf Monaten offiziell nicht mehr geduldet. Und die Instanz, die das Problem lösen könnte, fühlt sich nicht mehr zuständig: die Ausländerbehörde.

Das Problem ist ein vorschnell gestellter Asylantrag der Familie. Seinetwegen gelangten Sarkissians im Januar als Asylsuchende in die "Quotenverteilung der Länder". Zuständig wurde das Bundesland Nordrhein-Westfalen. "Damit konnte die Hamburger Härtefallkommission nicht mehr tätig werden", sagt ihr Anwalt Stephan Knief. Hamburg verlor den Zugriff, Paragraf 25a rückte in die Ferne. "Rechtlich hätte die Ausländerbehörde eine Überqoute geltend machen können", sagt Anwalt Knief. Doch das tat sie nicht.

Zu angespannt ist das von Misstrauen geprägte Verhältnis der Behörde zu Mutter Armine Sarkissian. 1999 war die Alleinerziehende mit der damals fünfjährigen Melania illegal nach Deutschland eingereist. Melanias Schwester Anna kam im Mai 2000 in Hamburg zur Welt. Zunächst wohnt die Familie in einem Heim für Asylsuchende, später in einer Sozialwohnung an der Fibigerstraße in Langenhorn. Die Mädchen gehen durchgängig in Hamburg zur Schule, die Duldungen werden regelmäßig verlängert. Auch weil es kein Land gibt, in das die Familie zurückgeschickt werden kann. Laut Ausländerbehörde schweigt Mutter Armine zu ihrer Herkunft, behauptet, keinen Pass zu haben, verschleiert ihre Identität. Bis das Amt im Januar 2012 einen Abschiebeanlass findet. Begründung: illegale Einreise. Abschiebeland: Armenien. Womöglich das Herkunftsland der Mutter.

Im Grunde geht es seitdem auch um die Frage, ob Melania und ihre Schwester Anna für das vermeintliche Fehlverhalten ihrer Mutter Armine verantwortlich gemacht werden können. Das geht auch aus einer internen E-Mail an den Leiter der Ausländerbehörde, Christoph Bushart, hervor, die dem Abendblatt vorliegt. Darin schreibt ein Sachbearbeiter: Ausweisungsgründe für Mutter Armine Sarkissian lägen aufgrund der jahrelangen Behördentäuschung vor. "Fraglich ist allerdings, inwieweit dies auch den Kindern vorgehalten werden kann." Und weiter: "Eine Ausweisung der Töchter halte ich für bedenklich." Kurz: Rechtlich kann man der Mutter das Schweigen vorwerfen, den Kindern nicht.

"Ich weiß nicht, was wir noch tun können", sagt Melania heute. Sie habe alles versucht und wirkt hin- und hergerissen. Einerseits ist da die unbedingte Solidarität zur Mutter, andererseits weiß sie, dass ihr Schweigen nicht die Kooperation ist, die sich die Ausländerbehörde vorgestellt hat.

Im März stellt Hamburg wegen des Asylantrags die Zahlungen von Sozialleistungen ein. Schulleitung und Schüler der Heinrich-Hertz-Schule sammeln Geld, demonstrieren und reichen eine Petition beim Eingabeausschuss ein. Wortlaut: "Wir bitten um den Verbleib und ein Aufenthaltsrecht für unsere Schülerinnen Anna und Melania." Auch die Politik signalisiert Hilfe. "Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird sich für den Verbleib der Mädchen in Hamburg einsetzen", sagt Sören Schumacher, Mitglied des Eingabenausschusses und Vorsitzender der Härtefallkommission. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg plädiert für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Doch der Eingabenausschuss ist nicht mehr zuständig, kann den Fall nur zurückstellen. Der Familie wird erneut empfohlen zu kooperieren und einen Antrag auf "Umverteilung" von Nordrhein-Westfalen zurück nach Hamburg zu stellen. Das sei die Lösung des rechtlichen Problems. Am 12. April reicht Anwalt Knief den Antrag ein. Und wartet drei Monate auf Antwort. Im Juli lehnt die Ausländerbehörde schließlich ab. Begründung: "Der langjährige Aufenthalt in Hamburg und der Schulbesuch der Kinder sind nicht Grund genug."

Warum verweigert die Ausländerbehörde die Zuständigkeit? Zum einen wegen des Schweigens der Mutter. Zum anderen, wie aus der internen Behörden-E-Mail hervorgeht, weil in Hamburg keine ausreichenden Ausweisungsgründe für die Mädchen vorliegen würden. Ihnen müsste ein Bleiberecht gewährt werden. Hinter vorgehaltener Hand wird davon gesprochen, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen. Die harte Logik von Bürokraten.

Indes lässt die Familie dreimal von der armenischen Botschaft ihre Identität prüfen. Zweimal schreibt die Botschaft, die Personen seien nicht als armenische Staatsangehörige erfasst. Das dritte Prüfungsergebnis steht noch aus. "Dieses Ergebnis müssen wir abwarten", sagt Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde. Vorher gebe es keine Entscheidung. Mal wieder abwarten.

"Hätte Familie Sarkissian bis heute keine Unterstützung von hilfsbereiten Hamburgern erfahren, hätte sie aufgeben müssen, wäre mittellos eingebrochen wie viele andere, deren Fälle nicht an die Öffentlichkeit gelangen", sagt Claus Engelhardt, der die Familie betreut. Er gewährte Privatdarlehen, damit Melania und Anna in Hamburg bleiben konnten. "Denn es ist bewährte Praxis der Ausländerbehörde, Familien finanziell aushungern zu lassen", sagt Engelhardt. "Es ist schwer, nicht den Mut zu verlieren", sagt Melania.

Entscheidend ist nun die Frage, was nach der Identitätsprüfung passiert. Sollte die armenische Botschaft Pässe ausstellen, hätte die Ausländerbehörde den geforderten Identitätsnachweis und würde, wie angekündigt, ein Bleiberecht wohlwollend prüfen. Sollte ein negatives Ergebnis vorliegen, "müssen wir weiter den politischen Weg suchen", sagt Eingabenausschussvorsitzende Silke Vogt-Deppe. "Wir tun alles, um den Mädchen zu helfen." Sie sei sicher, das sehe der Innensenator genauso. Die Duldung der Mädchen in Hamburg sei ein deutliches Zeichen.

Ein Urteil gibt es in dem Fall aber bereits. Das Landessozialgericht verfügte im Oktober, die Stadt müsse Sarkissians wieder Sozialleistungen zahlen. Denn es gebe keine bestandskräftige Zuweisungsentscheidung nach Nordrhein-Westfalen. Daraus zu schließen, dass Hamburg generell wieder zuständig ist, sei aber falsch, sagt Vogt-Deppe. Dabei wäre das die Rettung für Melania und ihre Schwester. Die junge Frau ist ernster geworden in den vergangenen Monaten. Bald ist Weihnachten. Hoffen kann sie noch.

Am Montag, 22 Uhr, zeigt der WDR in seiner Sendereihe "die story" einen Beitrag zum Thema. Melania Sarkissian ist eine der Protagonistinnen.