Der Familie, die seit 13 Jahren in Hamburg lebt, waren Leistungen gestrichen worden. Familie hatte sich mit Spenden über Wasser gehalten.

Hamburg. Kleiner Etappensieg für die von der Abschiebung bedrohte Hamburger Schülerin Melania Sarkissian. Die Stadt Hamburg muss der armenischen Familie rückwirkend zum 1. März 2012 die Sozialleistungen zahlen. Das entschied das Landessozialgericht Hamburg in zweiter Instanz, nachdem die Stadt gegen die deckungsgleiche Entscheidung des Sozialgerichts geklagt hatte.

Der Familie, die seit 13 Jahren in Hamburg lebt, waren sämtliche Leistungen gestrichen worden. Begründung: Nach der angedrohten Abschiebung hatten die Sarkissians einen Asylantrag gestellt und waren aufgrund des deutschen Verteilungssystems in die Zuständigkeit Nordrhein-Westfalens gelangt.

Diese Rechtsauffassung teilte das Landessozialgericht nun aber nicht. Es gebe keine bestandskräftige Zuweisungsentscheidung nach Nordrhein-Westfalen, der Asylantrag sei zurückgenommen worden, die Familie habe ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg. Deshalb greife die sogenannte Auffangregelung. Hamburg müsse weiter zahlen.

Monatlich erhalten die Sarkissians nun wieder 850 Euro plus Miete. Seit März hatte sich die Familie mit Spenden über Wasser gehalten. Unter anderem sammelten Melanias Mitschüler der Heinrich-Hertz-Schule.

Der Aufenthaltsstatus der Familie ist immer noch ungeklärt, eine Entscheidung über das Bleiberecht stehe aus, sagt Norbert Smekal von der Ausländerbehörde. Es sei aber "Bewegung" in der Sache. Ein Vertreter der armenischen Botschaft habe gestern die Identitätsfeststellung der Familie in Aussicht gestellt. Das sei Voraussetzung für ein Bleiberecht.