Vandalismusschäden, wie sie etwa durch die Brandanschläge der vergangenen Tage entstanden sind, werden durch eine Versicherung oft nicht abgedeckt, sagt Christian Schäfer vom ADAC. Teilkaskoversicherungen deckten nur Brände ab, die bei der "technischen Nutzung" des Wagens entständen, etwa wenn das eigene Automobil durch einen Kabelbrand in Flammen aufgeht. Bei einem Brandanschlag gehen Teilkaskoversicherte leer aus. Doch auch diejenigen, die eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, sind nicht zu einhundert Prozent davor gefeit, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Versicherungsbesitzer müssten darauf achten, dass "Brandanschläge" als solche nicht explizit im Versicherungstext ausgeschlossen seien, sagt Schäfer. In jedem Fall müssten aber diejenigen, die die Versicherung in Anspruch nähmen, damit rechnen, dass sie in der Versicherungsklasse hochgestuft und durch die Selbstbeteiligung zudem zum Teil selbst zur Kasse gebeten werden. Da die meisten angezündeten Wagen wohl aber eher Neuwagen gewesen seien, die in der Regel vollkaskoversichert seien, geht Schäfer davon aus, dass sich der Schaden für den Einzelnen noch im Rahmen halte.