Bundestagsabgeordneter für 24-Stunden-Frist: Auch die Bundestagsfraktion der FDP will die rechtlichen Grundlagen von Informationspflichten für Babyklappen-Betreiber prüfen.

Hamburg. "Für den Schutz der Kinder erscheint es sinnvoll, dass abgegebene Neugeborene innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen, um eine Geburtsurkunde zu erstellen", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen dem Abendblatt. "Die Mutter würde im berechtigten Schutz der Anonymität bleiben, aber die Behörde könne sich nach dem Verbleib des Kindes erkundigen."

Die Debatte war entbrannt, weil der Verbleib von vier bei SterniPark abgegebenen Babys unklar ist. Der private Träger meldet abgegebene Neugeborene erst nach bis zu acht Wochen - wenn die Mutter in dieser Zeit ihr Kind nicht zurückgeholt hat. Auch die GAL-Fraktion der Bürgerschaft prüft die Rechtslage.

Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) hält eine standesamtliche Meldung der Babyklappen-Kinder jedoch für unzureichend. "Für uns steht im Vordergrund, dass die Interessen des Kindes so schnell wie möglich vertreten werden. Dazu muss ein Vormund bestellt werden." Zuvor hatte der Senator eingeräumt, dass die Sozialbehörde keinen Anspruch auf weitere Auskünfte von SterniPark über den Verbleib der vier Babys habe. "Wir sind mit unseren rechtlichen Möglichkeiten am Ende." Doch auch eine Gesetzesänderung sehe er skeptisch: "Nur wegen eines Trägers Bundesgesetze zu ändern, halte ich für schwierig. Andere Träger verhalten sich richtig."

Bislang werden die in Hamburger Babyklappen abgegebenen Neugeborenen nicht beim Standesamt gemeldet. Hintergrund ist eine behördliche Vereinbarung aus dem Jahr 2000, wonach die Babys nicht als "Findelkinder", sondern als "Personen mit ungewissem Personenstand" behandelt werden. Damit sollen die Mütter vor einer Strafverfolgung geschützt werden.