Ist es möglich, sein Kind aus der Kita in die Vorschule zu geben und dann wieder in die Kita zurückzuwechseln?

Ja. Jedes Kind ab drei Jahren hat einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Betreuungsplatz. Voraussetzung ist natürlich, dass es nicht gleichzeitig bei der Vorschule angemeldet ist.

Kann man ein Kind, das bislang nicht in der Kita war, nur für das kostenlose letzte Jahr noch in die Kita geben?

Ja, das ist möglich.

Rechnet die Behörde angesichts der jetzt neuen Regelung mit einem starken Ansturm auf die Kitas?

Nein. Das letzte Kita-Jahr vor der Schule wird schon jetzt von fast allen Kindern besucht, die Betreuungsquote liegt nach Angaben der Sozialbehörde bei 98 Prozent. Die Kitas sind also schon jetzt sehr gut auf eine hohe Inanspruchnahme vorbereitet.

Werden auch Tagesmütter (bzw. Tagesväter) bezuschusst?

Ja. Die Beitragsbefreiung umfasst bis zu 30 Wochenstunden mit einer finanziellen Entlastung von maximal 211 Euro im Monat.

Muss der Kitabesuch für das kostenlose Kitajahr gesondert beantragt werden?

Nein, eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich. Es gilt die Stichtagsregelung.