Softwarepanne im Finanzamt: Die elektronische Karte kommt zwei Jahre später als geplant. Die alte von 2010 ist weiterhin gültig.

Hamburg. Mehr als 10 000 Hamburger Steuerzahler bekommen in diesen Tagen Post vom Finanzamt. Mit dem Schreiben erhalten sie ihre Lohnsteuerdaten, die wegen einer fehlerhaften Software korrigiert werden mussten (wir berichteten). Bundesweit hatte der Computerfehler für ein bis zwei Prozent der 40 Millionen Steuerpflichtigen (also bis zu 800 000 Fälle) falsche Daten geliefert, hatte Lohnsteuerklassen und Religionszugehörigkeiten vertauscht oder Freibeträge für Kinder vergessen. Die Panne führt dazu, dass sich die Einführung der elektronischen Steuerkarte ein weiteres Mal verschiebt: Ursprünglich sollte diese 2011, dann 2012 kommen, jetzt wird sie nicht vor 2013 an den Start gehen. Die bunte Papier-Lohnsteuerkarte von 2010, die schon in diesem Jahr als Übergangslösung diente, dreht so eine weitere Ehrenrunde. Parallel zu den Arbeitnehmern flattert auch den Arbeitgebern ein Schreiben der Finanzbehörde auf den Schreibtisch - mit Informationen zum Lohnsteuerabzug, die sie beachten müssen. Der Bund der Steuerzahler Hamburg ist froh über den Aufschub. "Die Software für das elektronische Lohnsteuerverfahren wurde nicht ausreichend geprüft", sagt Geschäftsführer Marcel Schweitzer. Das sei bei Softwareprojekten aus öffentlicher Hand häufiger so. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Lohnsteuerkarte:

Was ist bislang schiefgelaufen?

Nach der ersten Verschiebung hatte die Finanzverwaltung in diesem Herbst rund 40 Millionen Mitteilungen verschickt. Darin wurden die Steuerzahler über die für sie gespeicherten Lohnsteuerdaten informiert und gebeten, ihre "Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)" zu überprüfen und gegebenenfalls bis Jahresende korrigieren zu lassen. Daraufhin erhielten die Finanzämter massenweise Korrekturmeldungen, weswegen der Start zunächst von Anfang 2012 auf Mitte 2012 verschoben wurde. Anfang Dezember beschloss die Finanzministerkonferenz in Berlin eine weitere Verschiebung.

Warum soll das Lohnsteuerverfahren elektronisch abgewickelt werden?

Die Finanzverwaltung verspricht sich davon eine Erleichterung bei der Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden. Durch die Zuständigkeit der Finanzämter für die meisten Änderungen - etwa den Wechsel der Steuerklassen oder das Eintragen eines Kinderfreibetrages - sollen unnötige Wege vermieden werden. Die Gemeinden liefern künftig melderechtliche Änderungen wie Umzug, Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenaustritt tagesaktuell direkt an die Finanzverwaltung.

+++ Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013 +++

+++ Neue Probleme mit der elektronischen Lohnsteuerkarte +++

+++ Falsche Steuerkarten für Tausende Hamburger +++

Was ändert sich durch das elektronische Verfahren?

Mit der Lohnsteuerkarte sollen alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Lohnsteuer künftig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert werden. Tritt ein Arbeitnehmer eine neue Stelle an, erfragt der Arbeitgeber dort künftig die Lohnsteuerabgaben und überträgt sie in das Lohnkonto des Beschäftigten. Die Arbeitnehmer müssen lediglich ihre steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum angeben. "Für Änderungen in der Datenbank sind ausschließlich die Finanzämter zuständig", sagt Steuerexperte Schweitzer. "Doch man sollte immer auch den Arbeitgeber informieren, damit sich dieser die aktualisierten Angaben aus der Datenbank holen kann."

Was bedeutet die Verzögerung für Arbeitnehmer?

Die aktuell gültige Lohnsteuerkarte 2010 behält auch 2012 ihre Gültigkeit. Änderungen wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge müssen die Bürger weiterhin beim Finanzamt melden. Arbeitnehmer, die in den vergangenen vier Monaten eine Änderung beim Finanzamt beantragt haben, erhalten eine neue Bescheinigung. Diese gilt als Ersatz für die Lohnsteuerkarte und muss 2012 beim Antritt einer neuen Stelle vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt der Steuerzahlerbund im Internet unter www.steuerkarte2012.de .

Was müssen Arbeitgeber im kommenden Jahr beachten?

"Sie sollten ihre Angestellten darauf hinweisen, dass diese sich bei Änderungen von Steuermerkmalen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen", sagt Christian Ladehoff vom Steuerberaterverband Hamburg. Ansonsten bestehe das Risiko, dass steuermildernde Umstände nicht berücksichtigt würden.