Gertrud W. wird als Grundschullehrerin Ende Februar 40 Jahre für die Stadt gearbeitet haben. Auf ihre Verdienstmedaille soll sie Steuern zahlen.

Hamburg. Im kommenden Sommer wird sie zum elften Mal in ihrer Laufbahn eine erste Klasse übernehmen. Zum elften Mal wird Gertrud W. an einem ersten Schultag in erwartungsvolle Kinderaugen schauen und ihren jungen Schülern die Angst vor den anstehenden Aufgaben nehmen und sie in ihrer Freude auf das Lernen unterstützen. Es wird das letzte Mal sein, dass die 63-Jährige das tun wird. Zwei Jahre später geht die Grundschullehrerin in den Ruhestand. Aber vorher feiert sie noch ihr Dienstjubiläum. Ende Februar wird sie 40 Jahre für die Stadt gearbeitet haben. Und aus diesem Grund lässt Hamburg einen springen. Gertrud W. kann zwischen Jubiläumszuwendung in Höhe von 409 Euro "brutto" wählen, welche zu versteuern ist, oder der Verleihung des Portugalesers in Gold. Aber auch dann wird sie nicht am Fiskus vorbeikommen. In einem Brief aus dem Amt für Verwaltung wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf den Materialwert der Verdienstmedaille Steuern zu zahlen habe.

"Also entweder man verleiht eine Medaille, oder man lässt es", sagt Gertrud W. "Aber dass derjenige, der sie bekommt, auch noch dafür bezahlen soll, das ist schon ein starkes Stück." Die künftige Jubilarin möchte nicht, dass der Name der Grundschule aus dem Hamburger Westen veröffentlicht wird, da sie befürchtet, die Schule könnte durch den ihrer Meinung nach würdelosen Umgang Schaden nehmen.

Allein der Ton, den die Verfasserin aus der Schulbehörde in ihrem Schreiben anschlägt, nehme schon jegliche Vorfreude auf den Ehrentag. "Die Jubiläumszuwendung bzw. der Portugaleser unterliegen als sogenannter sonstiger Bezug der Steuerpflicht", heißt es im sperrigen Bürokratendeutsch. Und etwas weiter wird das noch etwas genauer ausgeführt: "Wenn Sie sich für den Portugaleser entscheiden, werden bei der Versteuerung der Materialwert, die Mehrwertsteuer und die Prägekosten als sonstiger Bezug angesetzt."

Darüber hinaus erhält Gertrud W. Geld für eine Jubiläumsparty. In dem Brief der Behörde heißt es dazu: "Für die Feier im Kollegenkreis können bis zu 26 Euro gewährt werden. Hierfür stellen Sie bitte einen formlosen Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Quittung etc.)". Alles muss ja seine Ordnung haben. Handelt es sich hierbei schließlich um Haushaltsmittel. "Wir haben im Kollegenkreis herzlich darüber gelacht", berichtet die Pädagogin. Bevor eine vergleichsweise geringe Summe ausgezahlt werde, verzichte sie aber lieber gänzlich darauf. Wenn es ihr nicht angeboten worden wäre, womit die Lehrerin gut hätte leben können, hätte sie zumindest nicht das Gefühl von Geringschätzung gehabt. "Heute erreicht doch kaum noch ein Lehrer eine 40-jährige Dienstzeit."

Genau für diese Fälle hat der Senat zuletzt im Frühsommer einen Beschluss gefasst. In der Bestimmung über Dienstjubiläen ist klar geregelt, wie derartige Jahrestage bei Beamten und Richtern zu begehen sind. Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben sowie eine Zuwendung in Höhe von 307 Euro. Nach 40 Jahren sind es eben jene 409 Euro oder einen Portugaleser und zusätzlich eine Urkunde. Die gibt es auch nach 50 Jahren sowie 511 Euro. Brutto, versteht sich. Das Partygeld von 26 Euro entfällt lediglich bei Feierlichkeiten von 40- und 50-jährigen Dienstzeiten.

Dass Jubilare für den Fall, dass sie sich für den Portugaleser entscheiden, für dessen Materialwert Steuern zahlen müssen, findet Personalamtsleiter Volker Bonorden richtig. "Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil." Der Goldanteil der Münze entspricht dem Wert der Geldzuwendung. "Und dieser materielle Wert muss versteuert werden." Es handelt sich also nicht um einen Symbolwert, für den wiederum keine Abgaben gezahlt werden müssten. Symbolisch sei aber durchaus die Feier-Zugabe zu verstehen. Bonorden: "Das ist keine Geringschätzung, es ist eine Geste."

Der Umstand, dass Jubilaren überhaupt die Wahl gelassen werde, liege daran, dass einige gern eine Erinnerung hätten. Die meisten allerdings würden sich für das Geld entscheiden. Das wird auch Gertrud W. tun. "Und nach Abzug der Steuern spende ich den Rest dann einem wohltätigen Zweck."