Ein Kommentar von Elisabeth Jessen

Wenn eine Immobilie in die Jahre gekommen ist, ist es das gute Recht eines Eigentümers, sich Gedanken zu machen, wie er sie weiterentwickeln kann. In Hamburg gibt es ganze Straßenzüge, die in die Jahre gekommen sind und dringend eine Revitalisierung nötig hätten. Die Langenhorner Chaussee an der U-Bahn-Station Ochsenzoll ist dafür ein gutes Beispiel. Dort versucht eine Eigentümerin, ihr lang gezogenes Grundstück bestmöglich auszunutzen. Das ist nachvollziehbar. Wo bislang Gebäude mit einer Etage stehen, könnten es auch drei Geschosse sein, zumal Wohnungen knapp sind.

Dass die Stadt 6000 Wohnungen pro Jahr bauen will, darf aber nicht dazu führen, dass sich Investoren über bestehende Verträge hinwegsetzen. Gültige Mietverträge lassen sich nun einmal nicht außer Kraft setzen, nur weil ein Eigentümer ein Grundstück samt Baugenehmigung gewinnbringend veräußern will.

Den Mietern, ob sie nun ihren Gewerbebetrieb oder ihre Wohnung bedroht sehen, ist jedenfalls kein Vorwurf zu machen, dass sie auf Einhaltung der Verträge pochen. Und es ist auch nicht verwerflich, wenn sie finanzielle Forderungen stellen - schließlich würden sie im Gegenzug ihren Vertrag auflösen und müssten umziehen und sich gegebenenfalls auch geschäftlich neu orientieren. Da ist ganz klar der Vermieter in der Pflicht. Denn die verbliebenen Mieter haben signalisiert, dass sie den Streit sonst aussitzen werden. Für die Langenhorner Chaussee wäre das ein Debakel. Die ramponierte Zeile mit den leeren Läden darf kein Dauerzustand werden.