Justizbehörde dementiert Beschluss, wonach Hamburg besonders gefährliche Straftäter aus anderen Bundesländern aufnehmen wird

Hamburg. Nach außen demonstrieren die Justizminister der sechs Nordländer Kooperationswillen in Sachen Sicherungsverwahrung. Intern scheitert ihre Zusammenarbeit schon an den gegenseitigen Absprachen. Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen dementierte die Behörde von SPD-Justizsenatorin Jana Schiedek Aussagen ihrer Amtskollegen dazu, wie sich die Hansestadt an einer gemeinsamen Lösung zur Unterbringung Sicherungsverwahrter einbringen wird.

In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa hatte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) angekündigt, dass den Ländern in der Frage der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern endlich ein gemeinsamer Lösungsvorschlag vorliege. Dieser sehe vor, dass Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg Plätze für Sicherungsverwahrte einrichten werden, die dann auch von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen genutzt werden könnten. In der Realität hieße das: In den neu geschaffenen Trakt für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel würden nicht nur besonders gefährliche Straftäter aus Hamburg, sondern auch aus drei anderen Ländern einziehen.

Während sich die Ministerin zufrieden zeigte - "Wir sind auf einem guten Weg" - folgte die Antwort aus der Hamburger Justizbehörde prompt: Bislang gebe es keine Einigung in dieser Sache, sagte Sprecher Tim Angerer knapp. "Die Gespräche werden ergebnisoffen geführt."

Bereits Anfang Juli war Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) auf einer Pressekonferenz mit der Ankündigung vorgeprescht, neben einem Neubau auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Rosdorf bei Göttingen sei das zweite Zentralgefängnis für Sicherungsverwahrte in Hamburg geplant. Schiedek jedoch wiegelte ab: Es gebe noch keinerlei Festlegungen, sagte sie daraufhin dem Abendblatt.

Inoffiziell zeigte man sich in der Justizbehörde gestern äußerst unglücklich über den Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern, der wahrscheinlich nicht zuletzt dem laufenden Wahlkampf geschuldet ist. Im September wird das Landesparlament im Schweriner Schloss neu gewählt.

Dennoch ist eine Einigung dringend notwendig. Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung laut der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts neu organisiert sein. Sie muss sich deutlich von der Strafhaft im Gefängnis unterscheiden. So müssen die Wohnräume größer sein als normale Zellen.

Hamburg ist da schon weiter als andere Bundesländer. Nach eineinhalbjähriger Bauzeit wurde Mitte Januar der Sicherungsverwahrungstrakt in der Anstalt "Santa Fu" eingeweiht. Derzeit sitzen 14 Sicherungsverwahrte dort ein.

31 Plätze bietet der Trakt in dem sternenförmigen Gefängnisbau, dessen Ausbau mehr als eine Million Euro gekostet hat. Etwa 17 Quadratmeter groß sind die Wohnräume in dieser Abteilung und im Vergleich zu Gefängniszellen komfortabel ausgestattet. Die Sicherungsverwahrten haben einen eigenen Hof, Aufenthaltsräume und eine Gemeinschaftsküche.