Hamburg kann sich Engpässe in der U-Haft nicht leisten

Justitias Mühlen mahlen langsam, aber trefflich fein. Mit diesem Spruch, der früher der Gerechtigkeit zum Sieg verholfen haben mag, ist moderne Rechtspflege nicht mehr zu betreiben. Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Strafe möglichst auf dem Fuße folgen muss, um wirksam zu sein, zumal wenn es sich um junge Gesetzesbrecher handelt.

Jede Zeitverzögerung bis zu einer Anklageerhebung, jede Prozessverschleppung, die auf organisatorischen Mängeln gründet, beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der Justiz und beschädigt das Vertrauen der Bürger in sie. Insofern birgt der Engpass bei der Vorführungsabteilung der Hamburger U-Haftanstalt politischen Sprengstoff. Wenn ein Gefangener nicht in den Gerichtssaal gebracht werden kann, weil Wachleute fehlen, so ist das nicht hinnehmbar.

Hamburgs neue Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) nimmt das Nadelöhr-Problem zu Recht ernst. Sie wird um eine Personalaufstockung wohl nicht herumkommen. Schiedek und die Gerichte können sich einen mutmaßlichen Schwerverbrecher, der aus solchen Gründen aus der U-Haft entlassen werden muss, nicht leisten.