Zahl der Blutproben ist auf einen Tiefststand gesunken. Richtervorbehalt in der Kritik

Hamburg. Im vergangenen Jahr sind so wenig Blutproben wie nie zuvor bei Verkehrsdelikten und Straftaten unter Alkoholeinfluss angeordnet worden: Nur noch knapp 1800 Blutproben wurden vom Institut für Rechtsmedizin ausgewertet. 2009 waren es noch 2500. Bei der Polizei ist von einem weiteren drastischen Rückgang im laufenden Jahr die Rede. Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlichkeit, dass alkoholisierte Autofahrer in Hamburg unentdeckt davonkommen, ist größer geworden.

Hintergrund ist der Richtervorbehalt: Danach darf eine Blutprobe nur mit Zustimmung eines Richters durchgeführt werden. Die Justizbehörde unter SPD-Senatorin Jana Schiedek unterstützt die Aufhebung des Richtervorbehaltes bei Verkehrsdelikten und stellt sich damit gegen die Linie ihres grünen Vorgängers Till Steffen: "Ein entsprechender Vorschlag der Länder liegt der Bundesregierung vor", sagte Schiedek mit Blick auf die erfolgreiche Gesetzesinitiative Niedersachsens. "Zu unserem Bedauern wird das Vorhaben bisher von der Bundesregierung allerdings nicht verfolgt." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sei gefordert, endlich einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag einzubringen. Hamburgs Generalstaatsanwalt hat für Mitte August einen Erfahrungsaustausch aller Beteiligten angesetzt.