Beim Rechtsstreit zwischen Unfallopfer Sarah T. und dem Versicherer Generali könnte es jetzt zu einer überraschenden Einigung kommen.

Neustadt. Steht der Showdown im Rechtsstreit zwischen Unfallopfer Sarah T., 26, und dem Versicherer Generali bevor? Gestern unterbreitete das Landgericht beiden Parteien überraschend einen Vergleichsvorschlag über eine Abfindung von 4,3 Millionen Euro. Stimmen beide Seiten zu, käme die seit einem Autounfall vor sieben Jahren schwerstgeschädigte Buchholzerin inklusive aller bereits geleisteten Zahlungen auf eine Gesamtentschädigung von rund fünf Millionen Euro.

Im Grunde geht es in dem Rechtsstreit zwischen Sarah T. und dem Haftpflichtversicherer des Unfallwagens um die Frage, ob der Schadenersatz auf einen Schlag oder in Form einer monatlichen Rente gezahlt wird. Zuletzt forderte die 26-Jährige die Rekordsumme von 7,25 Millionen Euro. Diese angestrebte Kapitalisierung setzt einen "wichtigen Grund" voraus - den sieht die Zivilkammer aber nach wie vor nicht. "Erstmals hat ein deutsches Landgericht zu erkennen gegeben, dass Entschädigungsgrößen zwischen fünf und sieben Millionen Euro für schwerstgeschädigte Unfallopfer real berechnet und rechtlich angemessen sind", sagt Sarah T.s Anwalt Jürgen Hennemann und spricht von einer "sensationellen Wende". Bis zum 30. Juni müssen beide Parteien signalisieren, ob sie den Vergleich annehen. Ansonsten will das Gericht am 26. Juli ein Urteil verkünden.