Am Montag beginnt der Prozess vor dem Hamburger Landgericht in der Sache Sarah T. gegen die Generali Versicherung (das Abendblatt berichtete mehrfach).

Harburg. In diesem Prozess geht es um die höchste Entschädigungssumme, die jemals vor einem deutschen Gericht eingeklagt worden ist. Die 25 Jahre alte Sarah T. verklagte die Versicherung auf 7,25 Millionen Euro. Sarah T. hatte bei der Generali eine Unfallversicherung abgeschlossen. Ihr Rechtsanwalt, der Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann, fordert für seine Mandantin die Kapitalisierung der Summe. Die Summe soll also in einer Summe an Sarah T. ausbezahlt werden.

Bei einem schweren Unfall Ende 2004 wurde die junge Frau schwerst verletzt und ist seitdem mehrfach behindert. Sie lebt heute mit ihrem kleinen Sohn und ihrer Mutter zusammen in Buchholz. Bislang hatte sich der Versicherungskonzern immer geweigert, Sarah T. in einer einmaligen Zahlung zu entschädigen. Vielmehr sollte die junge Frau, die von ihrer Mutter rund um die Uhr gepflegt werden muss, eine Rente von der Generali bekommen. Hennemann wirft dem Konzern eine Jahre währende "unerträgliche Verschleppungs- und Zermürbungstaktik mit dem Ziel, die Geschädigte günstig abzufinden" vor.

Zuletzt hatten die Anwälte des Konzerns versucht, mit einem neuen Gutachten nachzuweisen, dass Sarah T. nicht angeschnallt gewesen sei, als der Unfall passierte. Damit wollten sie ein Mitverschulden der Frau nachweisen. Das Gutachten aber ergab kein Mitverschulden von Sarah T., es kam vielmehr zu dem Schluss, dass es wahrscheinlicher sei, dass die junge Frau angeschnallt gewesen sei. Ob die Richter am Montag zu einem Ergebnis kommen, ist ungewiss. Für deutsche Gerichte könnte diese Verhandlung zum Präzedenzfall werden.