Schleswig-Holstein gestattet das Trinken in Regionalzügen weiterhin. Die Arbeitsgruppe des HVV denkt jetzt über Verbot-Ausnahmen nach.

Hamburg. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bereitet nun offiziell das Alkoholverbot in Bussen und Bahnen vor. Doch bevor die extra gebildete Arbeitsgruppe sich in die Materie eingearbeitet hat, gibt es das erste ernsthafte Problem: Denn die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS), die den Bahnverkehr in Schleswig-Holstein koordiniert, will bei dem Alkoholverbot nicht mitmachen: "Die Bahnunternehmen und wir sehen dafür in den Regionalzügen keinen Bedarf. Deshalb wollen wir auch den Konsum von Alkohol in Zügen auf Schleswig-Holsteiner Gebiet nicht verbieten", sagte Geschäftsführer Bernhard Wewers.

Das könnte zu kuriosen Szenen führen: Wer zum Beispiel von Hamburg mit der Nord-Ostsee-Bahn auf die Insel Sylt fährt, dürfte dann ab Elmshorn die Proseccoflasche öffnen. Denn hier endet das HVV-Gebiet. In Richtung Lübeck könnte dann ab Reinfeld Alkohol getrunken werden. "Ein solches Modell wäre theoretisch möglich, aber nicht wünschenswert. Es ist auch denkbar, dass im regionalen Bahnverkehr das Alkoholverbot nicht gilt", sagte HVV-Sprecherin Gisela Becker.

Seit Monaten gibt es Dikussionen über das Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Hochbahn hatte immer wieder Bedenken geäußert. Aber der Senat, allen voran Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU), hielten an ihren Plänen fest. Der Senat hatte das Alkoholverbot im Dezember beschlossen.

Der HVV-Beirat hat nun eine Arbeitsgruppe dafür eingesetzt: "Wir wollen das Alkoholverbot zügig umsetzen", sagte HVV-Sprecherin Gisela Becker. Wann es losgehen soll, konnte Becker allerdings noch nicht sagen. Die Bedenken der Hochbahn bestehen wohl immer noch, aber inzwischen gibt sich das städtische Unternehmen eher zurückhaltend: "Wir werden nun gemeinsam mit den anderen Verkehrsunternehmen ein Konzept für eine praxisnahe Umsetzung erarbeiten", sagte eine Sprecherin. Es sei allerdings wichtig, dass den Fahrern ein Ermessensspielraum eingeräumt wird. Die Sprecherin nennt ein Beispiel: "Der Busfahrer muss selber entscheiden können, ob er einen friedlichen Fahrgast, der ein Bier trinkt, aus dem Fahrzeug verweist oder nicht."

Die Arbeitsgruppe hat viele Fragen zu klären. Die wichtigste ist wohl die der Strafe, die die Fahrgäste erwartet, die trotz Verbots in Bussen und Bahnen trinken. Nach Abendblatt-Informationen soll diese wohl bei 40 Euro liegen. Das kostet es auch, wenn die Fahrgäste im Metronom Alkohol konsumieren, hier gilt das Verbot bereits seit November 2009.

Der CDU-Gesundheitsexperte Harald Krüger forderte "eine empfindliche Strafe. Für mich wären 40 Euro die absolute untere Schmerzgrenze, es könnte gerne deutlich mehr sein". Denn für Krüger steht fest: "Wir können das Alkoholverbot nur dann durchsetzen, wenn es eine saftige Geldstrafe gibt, die richtig wehtut." Der HVV solle nun schnell an einer Umsetzung arbeiten: "Das Alkoholverbot in Bussen und Bahnen ist längst überfällig. Es dient dem Schutz der anderen Fahrgäste, es ist keinem zuzumuten, dass die Bahn zur Partymeile wird", sagte Krüger.

Auch SPD-Verkehrsexpertin Martina Koeppen sprach sich für "eine angemessene Strafe" aus: "Ich halte 40 Euro für einen guten Ansatz, damit erzielen wir auf jeden Fall eine abschreckende Wirkung." Busse und Bahnen seien schließlich keine Kneipe.

Mit Einführung des Alkoholverbots kommen zusätzliche Kosten auf die Verkehrsunternehmen zu. Denn es werden Mitarbeiter benötigt, die kontrollieren: "Besonders an den Wochenenden könnte es einen deutlich höheren Personalbedarf geben", sagte HVV-Sprecherin Becker.