Viele Vorhaben kann allerdings nur der Bundestag beschließen

Die Strafverfolgung soll bei gefährlichen jungen erwachsenen Gewalttätern beschleunigt werden. Im Fokus werden dabei die 150 gefährlichsten bei der Polizei bekannten Intensivtäter stehen.

Beschleunigtes Verfahren bei jugendlichen Straftätern entsprechend dem "Neuköllner Modell": spürbare Sanktion innerhalb eines Monats, um kriminelle Karrieren früh zu unterbinden.

Verbot für Gewalttäter, Waffen zu besitzen: Hamburg wird dazu eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene anstoßen.

Führerscheinentzug für Gewalttäter: Denn bei ihnen bestehen laut Senat große Zweifel, ob sie überhaupt geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Eine neue Jugendberufs-Agentur soll für bessere berufliche Perspektiven sorgen.

Der Besuch an Berufsschulen wird dauerhaft überwacht. Ziel ist es, das Schulschwänzen weiter einzudämmen.

Auf- und Ausbau gewaltpräventiver Netzwerke auf lokaler Ebene: Die Sozialarbeit soll verstärkt werden, um Konflikte zu lösen, Integration zu fördern, Gewalt, Kriminalität und Vandalismus zurückzudrängen und die Sicherheit der Bürger zu erhöhen.

Das Kiezläuferprojekt von der Veddel soll auf alle Bezirke ausgedehnt werden. Diese haben drei Hauptaufgaben: Sie zeigen Präsenz, geben Hilfe zur Deeskalation in Krisensituationen und sprechen auffällige Jugendliche an.

Einführung des Warnschussarrests: Damit würde dem Richter die Möglichkeit gegeben, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich einen Jugendarrest zu verhängen.

18 bis 20 Jahre alte Täter sollen häufiger nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Hamburg plant dafür eine Bundesratsinitiative.

Erhöhung der maximalen Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre - damit will der Senat auf Tötungsdelikte der jüngeren Vergangenheit reagieren. Der Bundestag müsste dafür das Gesetz ändern.

Vereinfachte Untersuchungshaft für Wiederholungstäter soll die Bürger vor schweren Straftaten schützen.