Das Gericht sieht den Bezirk Mitte im Unrecht und macht Vergleichsvorschlag. SterniPark darf nach 16 Jahren Streit die Kita bauen.

St. Pauli. Der Verein SterniPark kann an der Laeiszstraße 18 im Karoviertel ein Wohnhaus mit einer Kindertagesstätte errichten. Das sieht ein Vergleichsvorschlag des Hamburger Verwaltungsgerichts vor. 60 Kindergartenplätze und sieben Wohnungen könnten dann in einem achtstöckigen Neubau entstehen. Nach einer zweistündigen Erörterung hat das Gericht vorgeschlagen, dass der Bezirk Mitte die beantragte Baugenehmigung erteilt und jede Partei die Verfahrenskosten selber trägt. Grund: Der Vorsitzende Richter Ulf-Henning Möker gibt dem Bauantrag von SterniPark "gute Chancen auf Erfolg". Oder, wie er es auch "sportlich" ausdrückte: "Es steht 2:0 für die Klägerin." SterniPark hatte den Bezirk Mitte vor dem Verwaltungsgericht verklagt, die Baugenehmigung zu erteilen.

+++ Das ist der Verein SterniPark +++

Der Vorschlag bedeutet für den Bezirk Mitte eine weitgehende Niederlage in einem seit 16 Jahren währenden Streit, den er mit Teilen der Bezirkspolitik gegen das Bauprojekt und den Verein führt. Entsprechend begrüßt SterniPark den Vorschlag. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Bezirk in allen Punkten eine rechtliche Fehleinschätzung hat", sagt Leila Moysich, stellvertretende SterniPark-Chefin. Weiterhin sei klar geworden, dass es eine politische Entscheidung des Bezirks war, die Genehmigung zu verweigern.

Das heute unbebaute Grundstück Laeiszstraße 18 liegt im Sanierungsgebiet Karoviertel auf St. Pauli. SterniPark kaufte die Immobilie, um dort eine Kindertagesstätte zu errichten. Während des Rechtsstreits änderten sich Baupläne und Bestimmungen für Kitas. Den jetzigen Antrag lehnte der Bezirk ab, weil er überzeugt war, dass die Planungen "den Sanierungszielen hinsichtlich Art und auch Maß der Nutzung widersprechen". Eine Auffassung, der das Gericht nicht folgte. Der Bauantrag sieht nach Auffassung des Gerichts "überwiegend Wohnen" vor: 51 Prozent der Nutzfläche sollen für Wohnungen genutzt werden. Auch rechnet das Gericht die Kita dem "Gemeinbedarf" zu, der in das im Bebauungsplan ausgewiesene Wohngebiet passe. Weiterhin sei der zu erwartende Geräuschpegel der Kinder nicht zu beanstanden.

Als einzigen Punkt wollte Richter Ulf-Henning Möker die Nutzung der mehr als 100 Quadratmeter großen "Außenspielflächen" klären. SterniPark-Chef Jürgen Moysich versicherte, dass die Fläche problemlos sowohl den Kita-Kindern als auch den Kindern der Bewohner zur Verfügung stehen werde.

Bezirksamtsleiter Markus Schreiber will nun den Vorschlag innerhalb der Frist von sechs Wochen prüfen. "Unser Ziel ist es, so viel Wohnen wie möglich zu erreichen", sagt er.