Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die somalischen Piraten den Tod der Geiseln billigend in Kauf genommen haben.

Neustadt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft will die im Untersuchungsgefängnis einsitzenden somalischen Piraten wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes anklagen. Vermutlich schon in der kommenden Woche wird das Landgericht über einen diesbezüglichen Vorstoß der Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Anklagebehörde hatte beim Amtsgericht eine Erweiterung des bislang lediglich auf versuchten erpresserischen Menschenraub lautenden Haftbefehls auf versuchten Mord beantragt. Das Amtsgericht hatte dieses Ansinnen jedoch zunächst abgelehnt.

Staatsanwaltschafts-Sprecher Bernd Mauruschat begründet den Plan der Staatsanwaltschaft damit, dass die somalischen Piraten bei ihrem Überfall auf den deutschen Frachter MS "Taipan" am Ostermontag gezielt die Brücke beschossen hatten. Mauruschat: "Wer so etwas tut, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass Menschen sterben." Da die Piraten Geld erpressen wollten, sei das Mordmotiv Habgier erfüllt, so Mauruschat. Dann drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft.

Das Amtsgericht hatte die für eine Änderung der Anklagevorwürfe notwendige Erweiterung des Haftbefehls vermutlich abgelehnt, weil man hier die Abgabe der Schüsse auf die Schiffsbrücke nicht als Mordversuch wertete.

Die zehn Somalier waren nach der versuchten Kaperung der "Taipan" von holländischen Elitesoldaten überwältigt und festgenommen worden. Die Besatzung des Containerschiffs war bei der Piratenattacke unverletzt geblieben. Die Piraten waren nach mehrwöchigem Aufenthalt in einem Gefängnis in Amsterdam Anfang Juni nach Hamburg ausgeliefert worden. Hier soll ihnen der Prozess gemacht werden. Der Fall wird der erste Piratenprozess seit 400 Jahren, der vor einem Hamburger Gericht verhandelt wird.

Wann das Mammutverfahren gegen die zehn Verdächtigen beginnt, steht indes noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft will die Anklage jedoch dem Vernehmen nach in Kürze beim Gericht einreichen. Unklar ist bislang, ob auch die mutmaßlich an der Tat beteiligten Jugendlichen mit in dem Großverfahren angeklagt werden. Der jüngste der Verdächtigen ist laut Altersgutachten 15 oder 16 Jahre alt, müsste folglich vor ein Jugendgericht gestellt werden.