Der Bezirk macht Druck - doch jetzt wollen 40 Wirte juristisch gegen die neuen Einschränkungen der Außengastronomie in Altona vorgehen.

Hamburg. Altonas Gastwirte holen zum Gegenschlag aus. Sie wollen nicht hinnehmen, dass einige von ihnen im kommenden Sommer womöglich ohne Außengastronomie klarkommen müssen. Um ihre Kräfte zu bündeln, haben sie in dieser Woche eine Interessengemeinschaft gegründet: "Die Schanze ohne Außengastronomie - Sprungschanze in den Ruin" heißt es auf ihrem Informationszettel. Etwa 40 Gastronomen sind zum ersten Treffen in die Konditorei Herr Max auf dem Schulterblatt gekommen.

Die neuen Regeln bei der Vergabe der Lizenzen in der Außengastronomie wurden in der vergangenen Woche vom Bezirk Altona beschlossen. Die Mindestgehwegbreite wurde von 1,50 auf zwei Meter erweitert, das Aufstellen von Heizpilzen wurde verboten, an der Susannenstraße bleiben die Lärmschutzschirme Pflicht. Auf der sogenannten "Piazza", der Flaniermeile gegenüber der Roten Flora, werden weitere Einschränkungen derzeit geprüft.

Die Wirte der Interessensgemeinschaft sind auf unterschiedliche Weise von den verschärften Regeln bei der Vergabe der Lizenzen in der Außengastronomie betroffen. Ihre gemeinsame Forderung: Der Beschluss der Bezirksversammlung soll rückgängig gemacht werden. Besonders die Gehweg-Regelung trifft viele Wirte hart. Betroffen ist beispielsweise Diamantopoulos Konstantinos, Inhaber der Taverne Olympisches Feuer: "Wir müssen jetzt auf einen Teil der Außengastronomie verzichten und rechnen mit großen Umsatzeinbußen."

+++ Bezirk Altona verschärft Regeln für Außengastronomie +++

Die Interessengemeinschaft hat nun die Hamburger Rechtsanwältin Sabine Sievers (Oberthür & Partner) beauftragt, sie bei ihrem Protest zu unterstützen. Sie zeigt sich zuversichtlich: "Die Chancen stehen gut, dass der Bezirk mit seinem Beschluss nicht durchkommt", sagt die 42-Jährige. Ihrer Meinung nach sind die neuen Regelungen nicht rechtens. Dabei beruft sie sich unter anderem auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3). "Es ist wider diesen Grundsatz, dass Wirte in Altona zwei Meter Gehwegbreite gewährleisten müssen, Wirte in den Nachbarbezirken Eimsbüttel und Mitte aber nur 1,50 Meter", sagt Sievers. "Das führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen."

Für die Anwältin ist die Sachlage klar: "Gastwirte, die jahrelang ihre Konzession bekommen haben, sind zu Recht davon ausgegangen, dass sich daran nichts ändert." Laut Sievers hätten nur gravierende Probleme wie Unfälle auf den Gehwegen oder massive Behinderungen die Rechtsgrundlage ändern können. Das sei aber nicht der Fall gewesen. "Die Wirte haben mit der Lizenz gerechnet und dementsprechend investiert", sagt Sievers. Deutlich wird dies am Beispiel der Konditorei Herr Max. "Wir haben im vergangenen Jahr eine teure Eismaschine gekauft. Die nützt uns nichts, wenn die Leute ihr Eis bei uns nicht draußen essen können", sagt Inhaberin Julia Max.

Rückenwind erhoffen sich die Wirte auch von der Hamburger Handelskammer. Diese hat auf Anfrage bereits ihre Unterstützung für die Gastronomen im Bezirk signalisiert: "Wir begrüßen das Engagement der Gastwirte ausdrücklich", sagt Michael Kuhlmann von der Handelskammer: "Wir befürchten Umsatzeinbußen für die betroffenen Gastronomen und Einzelhändler." Nach Ansicht der Handelskammer sollte der Bezirk zu den bisherigen Regelungen zurückkehren. "1,50 Meter Gehwegbreite, wie in den Planungsvorschriften der Hansestadt vorgesehen, halten wir für vollkommen ausreichend", so Kuhlmann.

Mit einem Einlenken seitens der Bezirkspolitik Altonas ist derzeit jedoch nicht zu rechnen. Wolfgang Kaeser (SPD), Vorsitzender des zuständigen Ausschusses, glaubt nicht, dass die Wirte mit der juristischen Unterstützung ihren Zielen näher kommen. "Der Antrag wurde beschlossen, und die Grundlagen sind rechtlich nicht anfechtbar", sagt er. Hintergrund für die Verschärfungen seien schließlich nicht zuletzt auch die Beschwerden von Anwohnern wegen der Lärmbelästigung. Er betonte jedoch, dass der aktuelle Beschluss auch Sonderlösungen vorsehe. "Ich werde mir die Gastronomien, die es besonders hart treffen könnte, noch einmal persönlich ansehen."

Im angrenzenden Bezirk Eimsbüttel will man sich im Bezirksamt nicht zu den neuen Regelungen äußern. Sprecherin Aileen Röpcke stellt aber klar: "Schallschutzschirme und eine neue Regelung zu einer Mindestgehwegbreite von zwei Metern sind derzeit keine Option für Eimsbüttel." In Altona ist wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen. Juristisch vorgehen können die Wirte aber erst, wenn alle ihre Bescheide haben. "Erst dann können wir Widerspruch einlegen", so Sabine Sievers.