Am Wochenende wird über die Fusion der drei Kirchen in Norddeutschland entschieden. Sonnabendmittag soll ein Ergebnis vorliegen.

Hamburg/Rostock. Am Sonnabend gilt es: Bei der Synodentagung in Rostock-Warnemünde wird am kommenden Wochenende abschließend über die Fusion der drei Kirchen in Norddeutschland - die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sowie die Pommersche Evangelische Kirche - entschieden.

Für einen Erfolg müssen zwei Drittel der Mitglieder der verfassunggebenden Synode sowie zwei Drittel der drei Kirchensynoden der neuen Verfassung und dem Einführungsgesetz zustimmen. Sonnabendmittag soll ein Ergebnis vorliegen.

+++ Neue Beratungen über Verfassung der Nordkirche +++

+++ Fusion der Kirchen: "Die Nordkirche ist gewollt" +++

Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die gemeinsame Kirche. Sie soll insbesondere auch den ehrenamtlichen Mitgliedern der Kirche eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen. Das Einführungsgesetz beinhaltet neben dem Finanzgesetz, der Kirchengemeindeordnung, dem Bischofswahlgesetz und dem Kirchengesetz über die Wahl zur Ersten Landessynode vor allem nötige Überleitungsbestimmungen, beispielsweise im Dienst- und Arbeitsrecht.

Pfingsten 2012 soll die "Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland" starten.