Ein Kommentar von Daniel Herder

Totschläger, Vergewaltiger, Entführer - 17 in Hamburger Gefängnissen inhaftierte Schwerverbrecher könnten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bis 2018 auf freien Fuß kommen. Es bleibt zu hoffen, dass das nicht passiert.

Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um Straftäter, denen man eine zweite Chance missgönnt, sondern um Verbrecher, die immer wieder rückfällig wurden. Die Allgemeinheit muss vor ihnen geschützt werden. Wer will - bei all humanistischer Treuherzigkeit - einen mehrfach verurteilten Kinderschänder dort wissen, wo seine Kinder spielen? Der Gerichtshof hat beanstandet, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland einer Strafhaft gleicht. Genau das darf sie nicht sein. Eine Sicherungsverwahrung meint kein "Wegsperren für immer" im Sinne einer bis ans Lebensende fortdauernden Strafe, sondern sie zielt auf den Schutz vor gefährlichen Rückfalltätern, die ihrerseits der Hilfe bedürfen. Hamburg ist hier schon weiter als manch anderes Bundesland. Es gibt mehr Therapieangebote und größere Zellen. Aber reicht das? Das Bundesverfassungsgericht wird bald über den Fall eines betroffenen Sicherungsverwahrten entscheiden und hoffentlich für Rechtssicherheit sorgen. Folgt es in der Sache dem Gerichtshof, sollte man über die von der SPD angeregte Einführung der elektronischen Fußfessel nachdenken: Aufgerüstet mit GPS könnte sie helfen, freigelassene Sicherungsverwahrte kostengünstig im Blick zu behalten.