Widerspruch ist möglich: Die Bescheide über die Erhöhung der Kita-Gebühren und des Essensgeldes müssen nicht akzeptiert werden. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens können die Eltern formlos Widerspruch einlegen.

Carola Veit , die SPD-Kitaexpertin, rät dazu, das zu tun. "Was die Behörden gemacht haben, ist rechtlich offenbar nicht haltbar. Es gibt gute Gründe dafür, Widerspruch einzulegen", sagt die Bürgerschaftsabgeordnete. Ihr Fraktionskollege, der Anwalt Andy Grote, ist der Ansicht, dass den Gebührenbescheiden die Rechtsgrundlage fehle. Außerdem habe ein Widerspruch auch aufschiebende Wirkung: Die höheren Gebühren könnten erst nach Klärung der Rechtslage kassiert werden.

Im Bezirksamt Altona sind bisher erst 22 Widersprüche gegen Kita-Bescheide eingegangen, 16 100 sind dort verschickt worden. Aus den anderen Bezirksämtern liegen noch keine Daten vor. Die Gesamtzahl der wegen der Gebührenerhöhung verschickten neuen Bescheide liegt bei rund 70 000.