Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im November, dass Blutproben nur noch von Richtern angeordnet werden dürfen, hat die Justizbehörde den richterlichen Bereitschaftsdienst neu organisiert. Seit dem 1. Dezember steht laut Behörde ein Richter an Werktagen für den Nachtdienst zur Verfügung. Im vergangenen Monat seien laut Behörde 59 Beschuldigte mit der Blutentnahme nicht einverstanden gewesen. Deshalb mussten Staatsanwälte kontaktiert werden, 27-mal entschieden Richter, zweimal sei der Richter nicht erreichbar gewesen. In drei Fällen mussten Beamte und Beschuldigte bis zu zweieinhalb Stunden auf die Entscheidung warten. Die Übrigen hätten weniger als eine Stunde gewartet. In den restlichen Fällen konnten Staatsanwälte wegen Gefahr im Verzug selbst entscheiden, oder die Beschuldigten stimmten der Blutprobe schließlich doch zu.