Die Geschäftsleute sollen angeblich ihre Waren in den Schaufenstern nicht korrekt ausgezeichnet haben. Dafür sollen sie nun bezahlen.

Weinhändler Ingo W. Wohlfahrt, Galerist Horst Renner und Eiscafé-Betreiber Antonio Ardente bieten völlig unterschiedliche Produkte an - haben aber trotzdem eines gemeinsam: Gewaltigen Ärger mit der Verbraucherzentrale Hamburg. Die hatte die Geschäftsleute abgemahnt, weil sie angeblich Waren oder Dienstleistungen ohne die vorgeschriebene Preisauszeichnung in ihren Schaufenstern angeboten haben sollen. Wegen dieses "Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung" sollen die Unternehmer nun eine Unterlassungserklärung abgeben und außerdem der Verbraucherzentrale pauschal 160,50 Euro für die Erstattung ihrer Auslagen überweisen.

Insgesamt haben in den vergangenen Wochen rund 150 Hamburger Geschäftsleute solche Abmahnungen per Brief erhalten: "Das Vorgehen der Verbraucherzentrale ist unglaublich. Die wollen hier ohne großen Aufwand viel Geld machen", schimpft Ingo W. Wohlfahrt. Der 55-Jährige betreibt seit 21 Jahren "Weine & Feines" am Eppendorfer Weg (Hoheluft-West). Mit der Verbraucherzentrale hat er zum ersten Mal zu tun: "Die werfen mir vor, dass ich leere Weinflaschen, Karaffen und Gläser nicht mit Preisen gekennzeichnet hatte. Aber das war Dekoration, die ich natürlich nicht zum Verkauf anbiete", sagt Wohlfahrt. Noch deutlicher wird sein Nachbar Antonio Ardente, der seit 17 Jahren eine Eisdiele betreibt: "Das ist die reinste Abzocke. Ich habe bereits meinen Anwalt eingeschaltet." Die Verbraucherzentrale wirft dem Geschäftsmann vor, dass er kein Preisverzeichnis neben seinem Eingang angebracht hatte. Der Kontrolleur hat sogar Beweisfotos gemacht. Dazu Ardente: "Die haben spät abends kontrolliert, da hatte ich die Karte, die während der Öffnungszeiten draußen auf der Tafel klebt, schon abgenommen, um die Tafel zu säubern."

Auch Horst Renner (62), der an der Bismarckstraße (Hoheluft-West) die Galerie Ambiente führt, ist sauer: "Ich habe eine Standardabmahnung bekommen und weiß gar nicht, was ich genau falsch gemacht haben soll. Das ist reine Geldschneiderei."

Auch die Rechtsabteilung der Handelskammer Hamburg beschäftigt sich bereits mit den Abmahnungen der Verbraucherzentrale: "Wir hatten deshalb in den vergangenen Wochen mehr als 20 Beschwerden von Geschäftsleuten", sagt Jurist Otto Kiehl (53). Zumindest einige der Abmahnungen seien sehr zweifelhaft, so Kiehl.

Die Verbraucherzentrale weist diese Vorwürfe zurück. Ihre Juristin Edda Castelló sagt: "Wir handeln hier in erster Linie, um die Kunden zu schützen. Wir vermuten, dass einige Händler bewusst auf die Preisangaben verzichten, um die Kunden in ihre Geschäfte zu locken." Es sei sehr ärgerlich, dass immer noch so viele Händler ihre Waren nicht wie vorgeschrieben mit Preisen kennzeichneten.

Und was gilt für die Dekoration? Wenn die Dekoration in den Schaufenstern nicht auf Anhieb als solche erkennbar sei, müsse diese als unverkäuflich gekennzeichnet werden.

Unterdessen scheut die Verbraucherzentrale auch nicht vor juristischen Auseinandersetzungen zurück. Juristin Edda Castelló kündigte gegenüber dem Abendblatt an: "Wir setzen zunächst auf die Einsicht der Händler. Aber wer keine Unterlassungserklärung abgibt oder sich weigert, die Auslagen zu bezahlen, der wird verklagt."