Die Verbraucherzentrale Hamburg hat aufgrund des Wettbewerbsrechts die Möglichkeit, Händler wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abzumahnen.

In diesem Zusammenhang darf die Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung verlangen: "Dabei verpflichtet sich der betroffene Händler, künftig die Preisangabenverordnung zu beachten", sagt Juristin Edda Castelló.

Die Auslagen, die die Verbraucherschützer Unternehmen pauschal mit 160,50 Euro in Rechnung stellen, ergeben sich wie folgt: "Damit werden beispielsweise die Kosten für die Kontrolleure gedeckt. Außerdem entstehen Kosten für die juristische Bearbeitung der Fälle sowie Bürokosten. Wir machen dadurch keinen Gewinn", behauptet Castelló. Aber wer legt fest, wie hoch die Kostenpauschale sein darf? "Wir haben vom Gesetz her die Möglichkeit, eine angemessene Pauschale zu erheben."

Auch Unternehmen haben laut Castelló die Möglichkeit, einen Konkurrenten wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abzumahnen. Privatpersonen dürfen das allerdings nicht.