Mit einer Gesetzesänderung will der Hamburger Senat auch den über 60-Jährigen noch den Dienst ermöglichen. Rüdiger Dau möchte weitermachen.

Hamburg. Wer über 60 Jahre alt ist, soll auch bei der freiwilligen Feuerwehr bald nicht mehr zum alten Eisen gehören und weiterhin Dienst versehen können. Der Hamburger Senat hat jetzt Änderungen des Feuerwehrgesetzes von 1986 auf den Weg gebracht. Dazu zählt eine Lockerung der Altergrenze. Wer jährlich einen Nachweis seiner geistigen und körperlichen Eignung erbringt, soll künftig bis zur Vollendung seines 63. Lebensjahres aktiv sein können.

"Wer für seinen Job brennt und entsprechend fit ist, sollte auch länger bleiben dürfen", sagt Frank Reschreiter, Pressesprecher der Innenbehörde. Im Grundsatz seien die Gesetzesänderungen fertig. Nach einer Anhörung der beteiligten Berufsverbände und Gewerkschaften sollen sie bis Jahresende die Bürgerschaft passieren. Betroffen vom Gesetz sind 2606 Mitglieder der Berufsfeuerwehr und 2534 freiwillige Feuerwehrleute, davon 170 Frauen.

+++ Kein Dienst für über 60-Jährige in der freiwilligen Feuerwehr +++

+++ Mit 60 Jahren zu alt für die Feuerwehr +++

Ob Rüdiger Dau aus Nienstedten von der verlagerten Altersgrenze profitieren kann, ist noch offen. Unabhängig von der schon länger geplanten Gesetzesänderung hatte der kaufmännische Angestellte gegen seinen unfreiwilligen Ruhestand im Ehrenamt geklagt und damit eine grundsätzliche Diskussion angestoßen. "Ich bin kerngesund und verstehe nicht, warum ein Mann mit meiner Erfahrung aus dem aktiven Dienst ausscheiden muss", sagt Dau. Mit seinem 60. Geburtstag am 24. Januar dieses Jahres musste der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Nienstedten seinen aktiven Einsatz quittieren.

In einem Eilverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht vorgestern einen Einspruch abgelehnt. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Till Steffen will Dau nun den nächsten Rechtsschritt prüfen. Dies wäre ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.

"Die aktuelle Gesetzesinitiative des Senats ist wunderbar", so Steffens Reaktion auf die Pläne der Innenbehörde. "Allerdings passt es nicht zusammen, dass vor Gericht keinerlei Vergleichsbereitschaft gezeigt wurde." Der grüne Politiker und ehemalige Justizsenator Steffen sieht in dieser angeblich mangelnden Kompromissbereitschaft einen "deutlichen Kontrast zu dem Vorhaben, jetzt für alle die Altersgrenze zu flexibilisieren". Trotz intensiver Mithilfe des Gerichts sei kein Vergleich zustande gekommen.

Kläger Rüdiger Dau betrachtet die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. "Ich bin enttäuscht, habe aber nichts anderes erwartet", kommentierte er den Gerichtsbeschluss. "Immer wenn die Jungs ausrücken, blutet mir das Herz." Die noch gültige Altersregelung sei aus seiner Sicht auch deswegen absurd, weil oft Not am Mann sei - besonders in der Urlaubszeit oder tagsüber. Also immer dann, wenn er als im Hauptberuf halbtags Beschäftigter zur Stelle sei.

Die Innenbehörde signalisiert in seinem speziellen Fall eine am Ende vielleicht doch noch allseits gute Lösung. "Herrn Dau nutzt die Änderung des Feuerwehrgesetzes auf jeden Fall", sagte Innenbehördensprecher Frank Reschreiter. "Bei Inkrafttreten, also voraussichtlich am Ende des Jahres, kann er sich reaktivieren lassen."