Ein Feuerwehrmann aus Nienstedten, der mit seinem 60. Geburtstag aus dem Dienst ausscheiden musste, hatte gegen den Zwangsruhestand geklagt.

Hamburg. Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die älter sind als 60 Jahre , haben vorläufig keinen Anspruch darauf, weiter im aktiven Dienst zu bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Ein Feuerwehrmann aus Nienstedten, der mit seinem 60. Geburtstag aus dem Dienst ausscheiden musste, hatte gegen den Zwangsruhestand geklagt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Altersdiskriminierung verbietet, sei auf Feuerwehrbeamte, nicht aber auf Ehrenamtliche anwendbar, so das Gericht.