Hamburger klagt vor dem Oberverwaltungsgericht gegen Altersdiskriminierung

Hamburg. Es könnte ein Rechtsstreit mit weitreichenden Folgen sein: Der freiwillige Feuerwehrmann Rüdiger Dau aus Hamburg-Nienstedten klagt vor dem Oberverwaltungsgericht der Hansestadt gegen seinen Ruhestand im Ehrenamt. Im Eilverfahren will der kaufmännische Angestellte erreichen, auch nach seinem 60. Geburtstag am 24. Januar dieses Jahres aktiv sein zu können. Daus Rechtsanwalt ist der ehemalige Hamburger Justizsenator Till Steffen (GAL).

"Ich fühle mich kerngesund und fit", sagte der stellvertretende Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr, der seit seinem 18. Lebensjahr ehrenamtlich im Einsatz ist. "Warum soll ich gezwungen werden, meine Erfahrung nicht weitergeben zu dürfen?" Sein Antrag auf Fortsetzung seiner Tätigkeit vom Oktober vergangenen Jahres war von der Feuerwehrleitung abgelehnt worden.

"Unsere Gesellschaft ist gealtert - das Recht aber spiegelt diese Entwicklung nicht wider", argumentiert Jurist Steffen. Im Gegensatz zum deutschen Recht sei das der EU weiter. So verbietet Artikel 21 der EU-Charta ausdrücklich eine Diskriminierung wegen Alters. "Die Sache ist spannend, denn letztlich geht es um viel mehr", sagt Steffen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Nienstedten unterstützen Rüdiger Dau in seinem Vorgehen.