Hamburg. Die beiden 20-Jährigen boten das Mädchen im Internet für sexuelle Dienstleistungen an. Sie nutzten ihre emotionale Abhängigkeit aus.

Rund 100-mal soll Louisa G. (Name geändert) für die beiden 20 Jahre alten Angeklagten angeschafft haben, davon ist das Landgericht überzeugt. Aufmerksam wurden die zumeist älteren Freier auf die 15-Jährige im Internet – auf diversen Anzeigen-Portalen hatten Ahmad Q. und Miguel K. Sex-Treffen mit dem Mädchen angeboten. Sodann vollzog es mit den Freiern den geschützten und ungeschützten Geschlechtsverkehr. Mal geschah das im Auto, mal am Hauptbahnhof, mal in Absteigen.

Das Landgericht hat Ahmad Q. und Miguel K. am Dienstag der Zuhälterei in Tateinheit mit schwerer Zwangsprostitution schuldig gesprochen. Die Heranwachsenden erhielten eine noch am Primat des Erziehungsgedankens orientierte Jugendstrafe, die das Gericht in beiden Fällen jedoch nicht zur Bewährung aussetzte. Eine Jugendstrafe von zwei Jahre verhängte das Gericht gegen Ahmad Q. Miguel K. wurde zu drei Jahren verurteilt. Zugleich ordnete die Strafkammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Zuhälter nutzten emotionale Abhängigkeit der 15-Jährigen aus

Wie aus dem Anklagesatz hervorgeht, sollen die beiden dem Mädchen suggeriert haben, sie hätten es für 2000 Euro von einem Dritten „gekauft“, und sie müsse die „Schulden“ nun „abarbeiten“. Louisa G., die sich schon zuvor prostituiert hatte, soll in einem Fall von einem etwa 55 Jahre alten Mann 200 Euro für Sex auf einem Autoparkplatz bekommen haben. Das Geld und überhaupt alle Einnahmen musste sie an die beiden Zuhälter abliefern. Die Sache flog auf, nachdem sich ein Polizist Ende Februar dieses Jahres zum Schein mit der 15-Jährigen getroffen hatte. Sie ist seither in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht.

Das Gericht stellte zwar fest, dass die Angeklagten die 15-Jährige dazu gebracht hatten, die Prostitution wieder aufzunehmen. Wer einen Menschen unter 21 Jahren dazu verleitet, macht sich nach dem Gesetz per se strafbar. Allerdings sah die Strafkammer keine echte Zwangslage für das Mädchen, es habe weder Gewalt noch Drohungen gegeben. Die Angeklagten hätten vielmehr eine emotionale Abhängigkeit ihres Opfers ausgenutzt. So habe ein Täter der 15-Jährigen vorgespielt, mit ihr eine Beziehung führen zu wollen.

Indem sie die Vorwürfe umfassend einräumten, ersparten die Angeklagten der 15-Jährigen zumindest eine Aussage als Zeugin vor Gericht. Das Geld, das die beiden Zuhälter eingenommen haben, ist jedenfalls futsch: Die Kammer ordnete in dem Urteil die Einziehung von 11.000 Euro an – soviel sollen die Angeklagten mit dem Mädchen verdient haben.