Hamburg. Konzern beugt sich Forderungen zur Privatsphäre. Nutzer müssen bei Datensammlung um ihr Einverständnis gebeten werden.

David gegen Goliath, dieses Bild wurde im Streit zwischen Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar und dem Internetkonzern Google immer wieder bemüht. Über Jahre ist geklagt worden, erst gegen Google, dann von Google. Nun ist das Klageverfahren zu den Privatsphäreinstellungen der weltweit größten Suchmaschine vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eingestellt worden. Hamburg ist deutscher Sitz des Unternehmens.

Ergebnis der jahrelangen Auseinandersetzung ist, dass Google schon seit längerem der Anordnung des obersten Datenschützers der Stadt nachkommt und die Daten seiner Nutzer nur mit deren Einverständnis und einigermaßen transparent zu Profilen bündelt. Der Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit wertet das als Erfolg und "guten Ausgang".

Selbstbestimmung der Nutzer muss gewahrt sein

Caspar wörtlich: "Mit dem aus unserer Sicht erfreulichen Abschluss dieses europaweit koordinierten und bis dahin wohl einmaligen Verfahrens haben wir gemeinsam mit den anderen Aufsichtsbehörden ein deutliches Zeichen an Google und vergleichbare Unternehmen gesendet. Es wurden dabei Standards für eine Stärkung der Transparenz und zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Nutzer gesetzt, hinter die die Anbieter künftig nicht mehr zurückfallen dürfen."

Hintergrund des juristischen Marathonlaufs war die Neuformulierung der Datenschutzerklärung durch Google im Jahr 2012. Daraufhin war eine Task-Force unter Leitung der Französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL mit Johannes Caspar ins Leben gerufen worden, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu überprüfen und die datenschutzrechtlichen Anforderungen durchzusetzen. Caspar sah in der Bildung von Nutzerprofilen durch das Unternehmen "einen massiven und tiefgreifenden Eingriff in die Interessen und schutzwürdigen Rechte der Betroffenen".

Google setzt Anordnung aus Jahr 2014 um

Eine Anordnung von Caspar aus dem Jahr 2014 verpflichtete Google, die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu ergreifen. Hierzu zählte die Einwilligung der Nutzer für die diensteübergreifende Datenverarbeitung durch Google. Obwohl Google dagegen klagte, kam der Konzern gleichzeitig "umfassenden Maßnahmen" nach, schuf die erforderliche Rechtsgrundlage und verbesserte die Transparenz und Kontrolle für die Nutzer.

Insofern, teilt Hamburgs Datenschützer mit, sei es konsequent, dass das Klageverfahren gegen die Anordnung für alle Beteiligten nunmehr ressourcenschonend beendet werden konnte. Die Anordnung ist damit rechtskräftig und muss durch Google beachtet werden. Caspar: "Wer in Europa mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Geld verdienen möchte, muss sich an die hier herrschenden Spielregeln halten."

Diese Aussage werde ab Mai 2018 unter den Regeln der einheitlichen Datenschutzgrundverordnung fortgelten. Die europäische Koordination bei der Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes werde dann nicht mehr Ausnahme, sondern Regel sein. "Mit Blick auf die Einwilligung gilt dann EU-weit ein strikteres Koppelungsverbot, das die Marktmacht globaler Anbieter noch stärker begrenzt.“