Ein Mann hatte im Internetauktionshaus 1 Euro für ein Auto geboten, bevor der Anbieter den VW Passat über andere Wege für 4200 Euro veräußerte. Der Bieter klagte auf Schadenersatz, der Bundesgerichtshof gab statt.
Präzedenzfall
Ein Mann hatte im Internetauktionshaus 1 Euro für ein Auto geboten, bevor der Anbieter den VW Passat über andere Wege für 4200 Euro veräußerte. Der Bieter klagte auf Schadenersatz, der Bundesgerichtshof gab statt.
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