Bonn (dpa/tmn). Von der Nachrichtenseite bis zur Zeitschrift: Mediengestalter Digital und Print sorgen fürs Layout und fügen etwa Text, Grafik oder Bewegtbild zusammen. Nun wurde die Ausbildungsordnung modernisiert.

Ab dem 1. August 2023 gilt eine neue Ausbildungsordnung für künftige Mediengestalter Digital und Print. Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hin.

Grund für die Modernisierung der dreijährigen Berufsausbildung ist demnach der stetige Wandel in der Medienwelt durch den technologischen Fortschritt. Fachkräfte entwickelten immer mehr digitale Produkte, etwa Nachrichtenwebseiten, Infos für Displays im Verkehr und viele Apps. Zudem sei die Produktion von Medien heute in vielen Fällen regional und global vernetzt.

In den ersten beiden Jahren der Ausbildung werden daher sowohl Kompetenzen zur Erstellung von Digital- als auch Printmedien vermittelt, etwa das Gestalten von Medien oder das Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten. Auch Kommunikation und Kooperation sowie die Organisation von Arbeitsprozessen haben einen großen Stellenwert in der aktualisierten Ausbildung.

Die drei bisherigen Fachrichtungen Beratung und Planung, Gestaltung und Technik sowie Konzeption und Visualisierung werden zudem von vier neuen Fachrichtungen abgelöst: Designkonzeption, Digitalmedien, Printmedien und Projektmanagement. Die Differenzierung erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.

Laut BIBB beginnen jährlich über 2 000 Menschen die Ausbildung zu Mediengestaltern Digital und Print.