Bonn (dpa/tmn). Sie rüsten Fahrzeuge mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus und halten sie instand: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker. Um neuen Anforderungen gerecht zu werden, erhält die Ausbildung ein Update.

Zum 1. August 2023 gilt eine neue Ausbildungsordnung für künftige Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen und -mechaniker. Das teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit.

Zu den bisherigen Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbautechnik gesellt sich dann die neu geschaffene Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik.

In dieser stehen die Konstruktion und Herstellung von Fahrzeugen und die Instandhaltung von Fahrgestellen, Karosserien und Aufbauten im Mittelpunkt. Damit werde laut BIBB der steigenden Nachfrage nach entsprechenden Fahrzeugen im Freizeitbereich Rechnung getragen.

Außerdem wurde angesichts der fortschreitenden Elektromobilität eine fachübergreifende Zusatzqualifikation für den Umgang mit Hochvoltkomponenten entwickelt. Auch die Instandhaltung von Klimatechnik und Rückhaltesystemen wie Gurtstraffern und Airbags wurde beispielsweise neu in die Ausbildungsinhalte aufgenommen.

In Handwerk und Industrie

Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen und -Mechaniker arbeiten im Handwerk und in der Industrie beispielsweise bei Fahrzeugherstellern, in der Konstruktion von Sonderfahrzeugen, in Instandhaltungsbetrieben sowie bei Caravan- und Reisemobilherstellern.

Die Auszubildenden fertigen Karosserie- und Fahrzeugbauteile an und rüsten Fahrzeuge mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus. Außerdem führen sie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aus, die auf der Diagnose von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und deren Systemen basieren. Auch das Schützen und Pflegen von Oberflächen ist Bestandteil des Berufs, für den laut BIBB bundesweit zuletzt insgesamt etwa 4000 Fachkräfte ausgebildet wurden. Für sie bestünden dem Institut zufolge gute Übernahmechancen.

Das BIBB informiert auf seiner Webseite gesammelt zu aufgefrischten Ausbildungsordnungen.