Seit 1. Januar 2019 steht die Private Krankenversicherung (PKV) allen Neubeamten offen – ob sie Vorerkrankungen haben oder nicht.

Das garantiert die seit über zehn Jahren bewährte Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung, die bisher jedoch nicht für Beamte auf Widerruf galt. Ab sofort ist das anders: Auch Beamte in der Ausbildung können sich nun unabhängig vom Gesundheitszustand privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Übrigens: Diese Zugangsgarantie gilt auch für enge Angehörige der Beamten.

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Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für alle Beamte

Damit können nun auch alle Referendare und Beamtenanwärter von einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit dauerhaft garantiertem Leistungsumfang profitieren. Gleichzeitig lässt sich die Private Krankenversicherung jederzeit flexibel neuen Situationen anpassen. Steigt zum Beispiel der Beihilfesatz des Dienstherrn – etwa aufgrund der Geburt von Kindern oder später der Pensionierung – sinkt im Gegenzug der Beitrag für die Private Krankenversicherung.

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist einfach. Alle Informationen dazu finden sich unter www.beamte-in-der-pkv.de.