In Hamburg können Beamte neuerdings einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Besser versichern sie sich jedoch in der Privaten.

Deutschland zeichnet sich durch ein effizientes und engmaschiges Gesundheitssystem aus. Umfragen bestätigen immer wieder, dass über 90 Prozent der Deutschen mit ihrer medizinischen Versorgung sehr zufrieden sind. Getragen wird diese hervorragende Versorgung von zwei Säulen: der Gesetzlichen (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV).

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Allerdings kann nicht jeder in die PKV wechseln. Denn der Gesetzgeber hat bei Arbeitnehmern eine Jahresverdienstgrenze von derzeit 59.400 Euro festgelegt. Diese steigt 2019 sogar auf voraussichtlich 60.750 Euro an. Für Beamte gilt diese Einkommensgrenze nicht. Der Grund: Als Staatsdiener erhalten sie mit der sogenannten Beihilfe einen Zuschuss zu ihren Krankheits- und Pflegekosten in Höhe von mindestens 50 Prozent. Für den Rest versichern sie sich kostengünstig über passgenaue Tarife in der Privaten Krankenversicherung.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen: Privatversicherte stellen sich ihre Absicherung passgenau zusammen, d.h. sie entscheiden selbst, welche Leistungen sie für sich und ihre Familie bekommen möchten. Darüber hinaus können die Versicherten ihren Schutz jederzeit anpassen, wenn die private oder berufliche Situation es erfordert. Ganz wichtig: In der PKV gilt eine lebenslange Leistungsgarantie. Das bedeutet, der einmal vereinbarte Schutz kann weder durch das Versicherungsunternehmen noch durch den Gesetzgeber gekürzt werden.

Mit dem Thema Krankenversicherung sollte sich jeder rechtzeitig und gründlich auseinandersetzen. Das gilt besonders für junge Beamtinnen und Beamte in Hamburg. Ausführliche und leicht verständliche Informationen dafür bietet zum Beispiel die Internetseite www.beamte-in-der-pkv.de