Die Leserfrage: Ich habe Abitur gemacht und beginne im Frühjahr ein Bachelorstudium. Welche Ausgaben kann ich steuerlich absetzen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Sie können Studiengebühren, Zinsen für Studiendarlehen, Kosten für die Büroeinrichtung (u.a. Computer, Drucker), Büromaterialien sowie Fachliteratur steuerlich geltend machen. Außerdem können Sie Aufwendungen für Fahrten zwischen Unterkunft und Bildungseinrichtung sowie zu Lerntreffen in Höhe von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer angeben.

Derartige Studienkosten können entweder als Sonderausgaben oder als vorweggenommene Erwerbskosten steuerlich absetzbar sein. Sonderausgaben liegen nach aktueller Gesetzeslage bei Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium wie bei Ihnen vor. Der Sonderausgabenabzug ist auf 6000 Euro (bis 2011: 4000 Euro) begrenzt und wirkt sich nur dann aus, wenn im gleichen Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte anfallen. Der Abzug von Sonderausgaben hat daher keine steuerlichen Auswirkungen, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden.

Schließt sich hingegen das Studium an eine Erstausbildung oder ein Erststudium an, handelt es sich um Werbungskosten oder gegebenenfalls Betriebsausgaben, die in ihrer Höhe nicht begrenzt sind und Einkünfte in Folgejahren mindern können. Diese typisierende Einordnung von Studienkosten stuft der Bundesfinanzhof aktuell als verfassungswidrig ein (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz). Die Frage der Verfassungswidrigkeit wurde dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Deklarieren Sie daher beim Finanzamt Ihre Studienkosten als vorweggenommene Erwerbskosten, auch wenn Sie keine Einkünfte erzielt haben. Gegen den Einkommenssteuerbescheid werden Sie anschließend wegen der Berücksichtigung der Studienkosten als Sonderausgaben Einspruch einlegen müssen. Verweisen Sie hierbei auf die anhängigen Verfahren (VI R 2/12 und VI R 8/12) und beantragen Sie Ruhen des Verfahrens.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Im Internet finden Sie ihn hier.