Die Leserfrage: Ich möchte langsam beginnen, fürs Alter vorzusorgen. Wie sinnvoll ist eine betriebliche Altersvorsorge, und kann ich sie bei meinem Arbeitgeber einfordern, obwohl sie in unserer Firma offenbar nicht üblich ist?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Die betriebliche Altersversorgung stellt die zweite Säule des dreistufigen deutschen Altersvorsorgemodells neben der gesetzlichen und privaten Altersversorgung dar. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, dieses Altersvorsorgemodell zu nutzen und daher die betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeber einzufordern. Denn aufgrund des demografischen Wandels ist es heutzutage kaum möglich, den Lebensstandard im Alter mit der gesetzlichen Rente aufrechtzuerhalten.

Als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie zudem den rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, und zwar in Form einer Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, dass ein Teil Ihres Lohns für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Die Wahl der Form der betrieblichen Altersvorsorge ist hingegen abhängig von Ihrem Arbeitgeber.

Beiträge Ihres Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind zudem steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Beiträge im Kalenderjahr vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Derzeit können somit jährlich 2856 Euro und monatlich 238 Euro für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialversicherungsfrei aufgewendet werden. Darüber hinaus können weitere 1800 Euro steuerfrei jedoch sozialversicherungspflichtig in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Die späteren Leistungen aus der Altersversorgung sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Da allerdings Ihr persönlicher Steuersatz später im Ruhestand in der Regel geringer ausfallen wird als Ihr aktueller Steuersatz, profitieren Sie insgesamt von einer geringeren Steuerbelastung.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de