Die Leserfrage: Nachdem ich im Februar einen neuen Job angenommen hatte, wurde mir jetzt am letzten Tag meiner halbjährigen Probezeit gekündigt. Und ich weiß leider überhaupt nicht, warum. Ich habe meinen Vorgesetzten sofort nach dem Grund gefragt. Er meinte jedoch, dass er die Kündigung nicht begründen muss. Stimmt das tatsächlich?

Das sagt Rechtsanwalt Heiko Peter Krenz: Die Probezeit steht immer am Anfang. Fast jeder Arbeitnehmer, der eine neue Arbeitsstelle antritt, muss zunächst diese Probezeit überstehen. In dieser Zeit soll er sich bewähren und steht unter besonderer Beobachtung. Eine Probezeit muss gesondert im Arbeitsvertrag vereinbart werden und gilt nicht bereits von Gesetzes wegen. Maximal sind sechs Monate erlaubt. Mehr geht nicht. Eine kürzere Probezeit kann dagegen vereinbart werden.

Alternativ kann der Arbeitgeber jederzeit die Probezeit für bestanden erklären und die Zeit der Bewährung damit verkürzen. Eine Probezeit hat nur die Konsequenz, dass eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis mit dieser verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Normalerweise würde die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende betragen oder zum 15. eines Monats erfolgen.

Von der Probezeit ist die sogenannte Wartezeit zu unterscheiden. Bei der Wartezeit geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber für seine Kündigung einen Grund benötigt. Das ist erst nach Verstreichen der Wartezeit, nämlich nach sechs Monaten, der Fall. Das Kündigungsschutzgesetz mit dem umfassenden Schutz vor Kündigungen findet für Arbeitnehmer erst Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Mit der Probezeit hat das nichts zu tun. Das hat zur Folge, dass in den ersten sechs Monaten während der Probe- beziehungsweise Wartezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist ohne Grund gekündigt werden kann. Dabei gilt: Selbst am letzten Tag der sechs Monate kann noch in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden. Ihr Chef hat also recht.

Unser Autor Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. www. krenz-kanzlei.de