Die Leserfrage: In meinem neuen Job werde ich auf mehrtägigen Dienstreisen in Hotels und Pensionen übernachten müssen. Kann ich die Übernachtungskosten steuerlich geltend machen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit sind außer Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung auch Unterkunftskosten steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung für den steuerlichen Abzug solcher Reisekosten ist nach neuer Rechtslage ab 2014, dass Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer sogenannten ersten Tätigkeitsstätte arbeiten.

Die erste Tätigkeitsstätte ist die Betriebsstätte des Arbeitgebers, der ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zugeordnet ist. Unterbleibt die Zuordnung, ist die erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der Sie typischerweise je Arbeitswoche zwei ganze Arbeitstage oder mindestens ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit tätig sind.

Sollten Sie eine Dienstreise auch für private Angelegenheiten nutzen, müssen Sie beruflich und privat veranlasste Aufwendungen trennen, gegebenenfalls durch Schätzung. Sofern eine Schätzung nicht möglich ist, können Sie keine Kosten steuerlich geltend machen. Dagegen stellen klassische Dienstreisen auch weiterhin eine berufliche Auswärtstätigkeit dar.

Zu den abzugsfähigen Unterkunftskosten zählen insbesondere die tatsächlich entstandenen Kosten für die Übernachtung im Hotel, Mietaufwendungen für ein Zimmer beziehungsweise eine Wohnung sowie Nebenleistungen wie etwa Kultur- und Tourismusförderabgaben oder Kurtaxen. Kosten für Mahlzeiten (z.B. Hotelfrühstück) zählen zu den Mehraufwendungen für Verpflegung und sind daher nicht als Unterkunftskosten abzugsfähig.

Der Abzug der Aufwendungen ist nach vier Jahren auf monatlich 1000 Euro begrenzt, wenn Sie längerfristig an demselben Tätigkeitsort im Inland wöchentlich drei Tage beschäftigt sind. Bis dahin können Sie die Unterkunftskosten unbeschränkt steuerlich geltend machen oder sich von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de