Die Leserfrage: Mein Arbeitgeber war schon einige Monate zahlungsunfähig, bevor er Insolvenz angemeldet hat. Lieferanten ist er noch Geld schuldig, Uns Angestellten hat er bis zuletzt die Gehälter überwiesen. Jetzt will der Insolvenzverwalter jedoch vier Monatsgehälter von mir zurück und droht mit einer Klage. Wie soll ich mich verhalten?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Auch wenn Sie Ihr Gehalt bekommen haben, kann im Fall der Insolvenz Ihres Arbeitgebers der Insolvenzverwalter das Geld unter Umständen wieder von Ihnen zurückholen, damit es der Masse und so allen Gläubigern zufließt. Die Insolvenzanfechtung durch den Verwalter nach § 130 Insolvenzordnung (InsO) scheitert aber dann, wenn der Arbeitgeber trotz drohender Insolvenz das Gehalt zeitnah, d.h. maximal binnen drei Monaten nach erfolgter Tätigkeit der Mitarbeiter an diese zahlt. Dann handelt es sich nach der Rechtsprechung (BAG-Urteil vom 6.10.2011, 6 AZR 262/10) um ein „Bargeschäft“, das nicht durch die Insolvenz angefochten werden kann.

Liegt aber trotz Bargeschäfts eine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung durch den Arbeitgeber vor und kannte der Arbeitnehmer diesen Umstand, z.B. als leitender Angestellter oder Buchhalter, sieht der Fall schon wieder anders aus. Doch hierzu hat das BAG (Urteil v. 29.1.2014, 6 AZR 345/12) eine arbeitnehmerfreundliche Klarstellung getroffen. Auch wenn die Gehaltszahlung an Mitarbeiter bei drohender Insolvenz die anderen Gläubiger benachteiligt, ist hieraus nicht automatisch eine Benachteiligungsabsicht des Arbeitgebers abzuleiten. Er kann auch in der Erwartung gehandelt haben, durch die Gehaltszahlungen die Mitarbeiter zum weiterarbeiten zu bewegen und dadurch seinen Betrieb fortsetzen zu können und wieder zahlungsfähig zu machen.

Ebenso kann auch der Mitarbeiter trotz Wissens um die Zahlungsunfähigkeit davon ausgegangen sein, sein Arbeitgeber habe die Gehälter weiter gezahlt, um den Betrieb zu sanieren und nicht, um andere Gläubiger zu benachteiligen. Im Ergebnis heißt das, Sie sollten nicht auf die Forderung des Insolvenzverwalters eingehen.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Online unter www.martens-vogler.de