Viele Studenten unterschätzen ihre Aussichten bei der staatlichen Förderung. Elisabeth Diederich vom Studierendenwerk erklärt die Bedingungen

Ein Jahr an einer ausländischen Uni kann richtig teuer werden – wenn man kein Stipendium und keinen familiären Sponsor hat. Eine Alternative ist das Auslands-BAföG. „Dabei denken viele, das kommt für sie nicht infrage“, sagt Elisabeth Diederich, stellvertretende Leiterin der Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Hamburg. „Sie schätzen ihr eigenes Einkommen und das ihrer Eltern als zu hoch ein.“ Und liegen damit durchaus auch mal falsch. Elisabeth Diederich empfiehlt darum allen, die ins Ausland wollen, sich auf jeden Fall beim BAföG-Amt zu erkundigen. „Bevor man etwas verschenkt“, sagt sie. „Denn auch diejenigen, deren BAföG-Antrag für das Studium in Deutschland abgelehnt wurde, können unter Umständen BAföG fürs Ausland beziehen.“ Aufgrund der Reisekosten und oft gravierender Studiengebühren im Ausland seien die Bemessungsgrenzen dafür höher.

Wer bekommt Auslands-BAföG? Im Prinzip gelten fürs Auslands-BAföG dieselben Kriterien wie für die Förderung im Inland. Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben beziehungsweise EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sein und darf das 30.Lebensjahr (Bachelor) oder das 35. (Master) im Moment des Antrags noch nicht vollendet haben. Doch von den starren Kriterien gibt es auch Ausnahmen. Elisabeth Diederich weist darauf hin, dass jeder Fall individuell betrachtet werden müsse. So können zum Beispiel das Abi auf dem Zweiten Bildungsweg oder Kindererziehung das Höchstalter nach oben schieben. Wer in der EU oder in der Schweiz studieren will, kann vom ersten Semester an gefördert werden, für Studienaufenthalte außerhalb der EU muss man zunächst einmal ein Jahr in Deutschland absolviert haben.

Für welches Land bewirbt man sich wo um die Förderung? Wer in Hamburg wohnt, bewirbt sich nicht zwangsläufig beim Hamburger Studierendenwerk ums Auslands-BAföG. Denn jedes Bundesland ist nur für eine bestimmte Region in der Welt zuständig. Elisabeth Diederich und ihr Team betreuen diejenigen, die in die USA wollen. Jährlich werden in Hamburg rund 4100 Anträge für Auslands-BAföG in den USA bewilligt. „Die USA sind bei deutschen Studierenden immer noch ungebrochen beliebt“, sagt Diederich. Im schleswig-holsteinischen Kiel kümmert man sich um Studenten, die nach Dänemark, Island oder Norwegen wollen und in Niedersachsens Hauptstadt Hannover um die Großbritannien- und Irland-Fans. Eine Übersicht der Zuständigkeiten gibt es auf www.auslandsbafoeg.de.

Wie viel BAföG wird gezahlt? Der Regelsatz fürs Auslands-BAföG ist derselbe wie für die Inlandsförderung: 597 Euro, die sich aus dem Grundbedarf und einer Wohnpauschale zusammensetzen. Darüber hinaus werden Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung und gegebenenfalls zur Inlandskranken- und Pflegeversicherung – so sie denn nicht ruhen können – gezahlt. „An Studiengebühren werden bis zu 4600 Euro übernommen, außerdem gibt es einen Reisekostenzuschuss von 1000 Euro bei einer Auslandsausbildung außerhalb Europas“, erläutert Elisabeth Diederich vom Studierendenwerk Hamburg. Wer innerhalb der Europäischen Union bleibt, kann seine BAföG-Förderung so lange genießen, wie die Regelstudienzeit dauert. „In den USA werden aber meist nur zwei Auslandssemester bezuschusst“, sagt die Beraterin.

Werden auch Praktika gefördert? Aber ja. „Allerdings müssen es Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sein“, erläutert Elisabeth Diederich. Dann werden sie in derselben Höhe wie Studienaufenthalte finanziell unterstützt.

Wann stellt man den Antrag? „Vier bis sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts sollte man den BAföG-Antrag einreichen“, sagt Elisabeth Diederich. Theoretisch gehe es auch noch später, sogar bis kurz vor dem Abflug. „Doch diejenigen, meist die Eltern, die dann an der deutschen Hochschule alle Unterlagen organisieren müssen, sind davon oft überfordert“, ist ihre Erfahrung. Um also Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt die BAföG-Expertin den Studenten, alle Unterlagen lieber selbst vorzubereiten und den Antrag möglichst früh zu stellen. Das ist auf postalischem Weg ebenso wie komplett online möglich.

Welche Unterlagen braucht das BAföG-Amt? Eingereicht werden muss eine Menge: der unterschriebene Antrag, ein Lebenslauf, die Immatrikulationsbescheinigungen der in- und ausländischen Hochschulen, Einkommensnachweise – der eigene und der von den Eltern –, die Angabe, ob das Auslandsstudium Teil einer Kooperation der heimischen Hochschule ist, eventuell Belege über ein Stipendium oder andere Förderung, die man schon bekommt... Eine vollständige Liste dessen, was unbedingt gebraucht wird, finden Studenten auf der Internetseite des Studierendenwerks Hamburg.

„Welche Unterlagen wir über die Standards hinaus benötigen, kann sehr unterschiedlich sein“, sagt Diederich. „Aber wir prüfen, was noch fehlt, und bitten dann um Vervollständigung. Der Antrag gilt trotzdem als eingereicht, auch wenn der eine oder andere Beleg nicht gleich dabei ist.“ Fehlt zum Beispiel noch der Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule, weist das BAföG-Amt das Geld trotzdem an – so der Bedarf generell anerkannt werden kann. „Da gehen wir in Vorleistung, um den Studienstart nicht zu verzögern“, sagt Elisabeth Diederich. „Es reicht also erst einmal, wenn man schreibt, ‚Ich werde die Hochschule xy besuchen, die Immatrikulationsbescheinigung reiche ich nach‘.“ Das muss dann allerdings auch innerhalb der nächsten drei Monate passieren. „Sonst wird die Förderung zurückgefordert.“

Was muss man zurückzahlen? Vom Auslands-BAföG müssen Studenten rund die Hälfte an den Staat zurückzahlen – maximal aber 10.000 Euro. Nur Schüler bekommen Auslands-BAföG, zum Beispiel für ein Jahr an einer High School, als sogenannten Vollzuschuss. Ausgenommen von der Rückzahlung sind allerdings die Studiengebühren, die komplett als Zuschuss gewährt werden. Fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer beginnt das vierteljährliche Rückzahlen der Raten. Wer knapp bei Kasse ist, kann aber jeweils für ein Jahr einen Aufschub beantragen.