Die Leserfrage: Ich werde künftig freiberuflich in einer Bürogemeinschaft sowie im häuslichen Arbeitszimmer arbeiten. Wie kann ich mein Home-Office steuerlich absetzen?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Dient Ihr Home-Office vorwiegend zur Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer oder organisatorischer Arbeiten, besitzen Sie ein häusliches Arbeitszimmer. Allerdings ist der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur in zwei Fällen steuerlich zulässig.

Zunächst einmal sind Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer unbeschränkt abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Maßgeblich dafür ist in erster Linie der qualitative Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit, nicht der zeitliche Umfang. Liegt diese Voraussetzung bei Ihnen nicht vor, können Sie dennoch Aufwendungen steuerlich geltend machen, wenn für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Abzug ist jedoch in diesem Fall auf 1250 Euro beschränkt.

Bei einer Bürogemeinschaft stellt sich die Frage, inwiefern Ihnen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen kann. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 37/13) kommt ein sogenannter Pool-Arbeitsplatz wie in Ihrer Bürogemeinschaft grundsätzlich als „anderer Arbeitsplatz“ infrage, sofern dieser zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Der Arbeitsplatz muss Ihnen nicht individuell zuzuordnen sein.

Der Abzug von Aufwendungen muss jedoch zugelassen werden, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in der Bürogemeinschaft nur eingeschränkt nutzen können und dazu gezwungen sind, in nicht unerheblichem Umfang im häuslichen Arbeitszimmer tätig zu sein. Eine derartige Einschränkung liegt vor, wenn Sie den Arbeitsplatz nicht in erforderlichem Umfang und erforderlicher Weise nutzen können. Dies ist jedoch noch nicht der Fall, wenn lediglich eine beschränkte Zugriffsmöglichkeit auf den Arbeitsplatz besteht. Sie könnte durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de