Die Leserfrage: Als Grafikerin habe ich bislang freiberuflich gearbeitet. Demnächst werde ich zusätzlich halbtags als Angestellte tätig sein. Welche Veränderungen kommen da steuerlich auf mich zu? Gibt es Stolperfallen, auf die ich achten sollte?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Für die Trennung der Tätigkeiten ist zunächst einmal wichtig, dass Ihr Arbeitgeber in der Teilzeitstelle nicht gleichzeitig Ihr Auftraggeber für Ihre freiberuflichen Aufträge ist.

Mit der zusätzlichen Tätigkeit erzielen Sie also Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, für die Lohnsteuerabzüge vorzunehmen sind, sofern es sich bei der Nebentätigkeit um keine geringfügige Beschäftigung handelt. Dies ist der Fall, wenn Ihr Gesamtentgelt monatlich 450 Euro nicht überschreitet. Für die geringfügige Beschäftigung entrichtet nur Ihr Arbeitgeber Pauschalabgaben. Anderenfalls wird für den Lohnsteuerabzug Ihre persönliche Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt.

Die Lohnsteuerklasse VI, die bei mehreren Beschäftigungen auf nicht selbstständiger Basis zum Tragen kommt, findet in Ihrem Fall keine Anwendung, sodass der Lohnsteuerabzug von Ihrem Bruttoarbeitslohn nicht überproportional hoch ausfallen wird. Ihre Steuerbelastung insgesamt wird dennoch ansteigen. Grund hierfür ist, dass Ihr persönlicher Steuersatz, mit dem ja Ihre gesamten Einkünfte besteuert werden, mit zunehmenden Einkommen, wie es bei Ihnen aufgrund des zusätzlichen Teilzeitjobs zustande kommt, höher wird. Dies nennt man Progression.

Ihre freiberuflichen Einkünfte bleiben beim Lohnsteuerabzug, den Sie monatlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden, unberücksichtigt. Doch Ihre vierteljährlichen Steuervorauszahlungen, die Sie aufgrund Ihrer freiberuflichen Arbeit tätigen müssen, werden durch den höheren Steuersatz steigen. Eventuell kommt für dieses Jahr auch eine höhere Steuernachzahlung auf Sie zu. Daher empfehle ich Ihnen, dafür entweder Rücklagen zu bilden oder direkt mit der Aufnahme der Nebentätigkeit die Vorauszahlungen mit Ihrem Finanzamt abzustimmen.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Im Internet unter www.wpfischer.de