Die Leserfrage: In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nicht über mein Gehalt reden darf. Ein Kollege hatte mich nun gefragt, wie viel ich verdiene, und ich habe ihm Auskunft gegeben. Dies hat mein Arbeitgeber erfahren. Kann er mich deswegen kündigen oder abmahnen?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Eine Kündigung oder Abmahnung hätte keinen Erfolg. Besagte Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag ist unwirksam. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 237/09) stellen derartige Verschwiegenheitsklauseln eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne des § 307 Bürgerliches Gesetzbuch dar.

Ein Arbeitnehmer hatte auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte geklagt. In seinem Arbeitsvertrag hatte er sich verpflichtet, die Höhe seiner Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Betriebsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen. Hiergegen hatte der Arbeitnehmer verstoßen.

Doch das Gericht hielt die Abmahnung für unwirksam. Der Arbeitgeber sei bei der Lohngestaltung dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet. Die einzige Möglichkeit für den Arbeitnehmer festzustellen, ob er Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich seiner Lohnhöhe hat, sei das Gespräch mit Arbeitskollegen. Ein solches Gespräch sei nur erfolgreich, wenn der Arbeitnehmer selbst auch bereit sei, über seinen Verdienst Auskunft zu geben. Darum könne man ihm derartige Gespräche nicht verbieten.

Darüber hinaus würde nach Ansicht des Gerichts ein Verbot gegen die Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Grundgesetz verstoßen, da die Klausel auch Mitteilungen über die Lohnhöhe gegenüber einer Gewerkschaft verbiete, deren Mitglied der betroffene Arbeitnehmer seine könnte. Sinnvolle Arbeitskämpfe gegen ein Unternehmen seien so nicht möglich, da die Gewerkschaft die Lohnstruktur nicht in Erfahrung bringen könne. Arbeitsrechtliche Maßnahmen Ihres Arbeitgebers brauchen Sie daher nicht zu fürchten.

Unsere Autorin Silke Grage ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Im Internet unter www.ra-grage.de