Die Leserfrage: Ich bin angestellt und beobachte in meinem Unternehmen, dass unsauber mit den Daten unserer Kunden umgegangen wird. Vorsichtige Hinweise an meinen Vorgesetzten haben nicht geholfen. Ich möchte, dass das abgestellt wird, will aber meinen Arbeitsplatz nicht gefährden. Wie kann ich mich richtig verhalten?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Sie befinden sich bedauerlicherweise in einer äußerst prekären Situation. Einerseits sind Sie Ihrem Arbeitgeber zur Loyalität verpflichtet. Andererseits können Sie natürlich nicht tatenlos zusehen, wie aktuell etwas in Ihrer Firma schiefläuft.

Die Rechtsprechung behandelt das Thema unter dem Stichwort „Whistleblowing“, wenn ein Arbeitnehmer Pflichtverletzungen von Kollegen oder Vorgesetzten offenlegt. Doch die Weitergabe von innerbetrieblichen Missständen an Dritte ist nicht ohne Weiteres arbeitsrechtlich zulässig. Der Mitarbeiter riskiert, wenn er seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Rücksichtnahme gegenüber den Firmeninteressen nicht wahrt, eine, unter Umständen sogar fristlose, Kündigung.

Die Rechtsprechung hat dem Mitarbeiter in einer solchen Situation auferlegt, zunächst eine interne Klärung herbeizuführen. Nur wenn es sich um eine schwere Straftat handelt oder der Arbeitgeber nach internem Hinweis nichts unternimmt, darf sich der Mitarbeiter an Externe wenden, etwa die Staatsanwaltschaft oder ausnahmsweise auch an die Presse. Erst recht darf kein Mitarbeiter bewusst wahrheitswidrige Behauptungen Dritten gegenüber über seinen Arbeitgeber machen. Zunächst ist deshalb genau zu prüfen, ob der Vorwurf tatsächlich zutrifft.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, da der Vorgesetzte offensichtlich nicht zur internen Klärung bereit ist, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Geschäftsführung zu wenden, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Betriebsrats (soweit vorhanden). Erst wenn der Arbeitgeber weiterhin „mauert“, dürfen Sie die innerbetrieblichen Missstände öffentlich machen, zum Beispiel, indem Sie sich an den staatlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. www.martens-vogler.de